Neue Regelungen zum Schutz vor psychischen Risiken am Arbeitsplatz nur mangelhaft umgesetzt

Von Nicole Freialdenhoven
20. August 2014

Ende 2013 wurde eine "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen, die Deutschlands Arbeitnehmer vor zu großem Stress schützen soll. Doch wie sich nun zeigte, wurden diese Regelungen bislang eher mangelhaft umgesetzt. Psychologen kritisieren vor allem, dass weder verbindliche Vorgaben für die Arbeitgeber, noch Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen gegen solche Vorgaben existieren.

Gefährdungsbeurteilung

Schwierig ist es nach Ansicht von Experten eine messbare Größe für eine gesundheitsgefährdende Arbeitsüberlastung zu finden. Als Kriterien für die Beurteilung der Lage gelten u.a.:

  • Wechselschichten
  • hoher Zeitdruck
  • regelmäßige Pausen
  • eine Mitbestimmung des Arbeitnehmers bei der Reihenfolge oder dem Pensum der Tätigkeit

Bislang wurden in weniger der Hälfte der stichprobenartig erfassten Betriebe die psychosozialen Risiken überhaupt erfasst.

Zahlen und Fakten zu psychischen Erkrankungen in Deutschland

In Deutschland rangieren psychische Erkrankungen mittlerweile schon auf dem zweiten Platz der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle: Rund 40 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage kamen zusammen und 75.000 Menschen mussten aufgrund ihrer psychischen Leiden ganz aus dem Berufsleben ausscheiden.

In anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, müssen Arbeitgeber schon länger schwere Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen fürchten, wenn die Gefährdung durch psychische Probleme nicht ernst genommen wird.