Falschaussage wegen erfundener Vergewaltigung: Verurteilung zu Schmerzensgeld von 80.000 Euro

Von Ingrid Neufeld
14. Oktober 2013

Eine Lehrerin hatte im Jahr 2002 ihren Kollegen zu Unrecht beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Aufgrund ihrer Falschaussage musste der Lehrer Horst Arnold fünf Jahre hinter Gittern zubringen. Erst im Jahr 2011 wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren die Unschuld von Arnold nachgewiesen. Für den Lehrer kam dieses Urteil zu spät. Er musste Hartz IV beziehen und starb ein Jahr später an Herzversagen.

Inzwischen hat die Tochter die Lehrerin auf 80.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Das Landgericht Osnabrück gab dem Antrag der Tochter statt. Das Geld fließt ins Erbe, da der Mann nicht mehr lebt. Der Anwalt hatte schon vor Beginn des Strafprozesses die Zivilklage gegen die Lehrerin angestrengt.

Der Richter des Landgerichts Osnabrück erließ ein Versäumnisurteil, nachdem die Beklagte nicht erschien und auch keinen Anwalt zur Vertretung schickte. Einspruch ist möglich, doch ist es für die Tochter schon möglich, das Schmerzensgeld durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen.

Die 49-jährige, die noch immer an ihren Vorwürfen festhält, erhielt im September wegen Freiheitsberaubung eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Die Beklagte ist gegen das Urteil in Revision gegangen.