4. August 2009
Da nach Meinung islamischer Rechtsgelehrter „männliche und weibliche Geschlechtsorgane nur dann entblößt werden dürfen, wenn dies unbedingt notwendig ist“, wurde nun beschlossen, Jungfräulichkeitstests vor der Ehe zu verbieten.
Da in letzter Zeit immer mehr solcher Tests gemacht wurden, haben sich die Gelehrten zu diesem Urteil entschieden. Obwohl nach dem Islam Geschlechtsverkehr vor und außerhalb der Ehe verboten sind, sei diese Untersuchung unstatthaft.
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