Oberster Gerichtshof in Indien stellt homosexuelle Handlungen wieder unter Strafe

Von Melanie Ruch
13. Dezember 2013

Nachdem im Jahr 2009 ein neues Gesetz zur Entkriminalisierung von Homosexuellen in Indien in Kraft getreten ist, das homosexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, wurde das Gesetz nun vom Obersten Gerichtshof gekippt.

Seit dem vergangenen Mittwoch können homosexuelle Handlungen in Indien demnach wieder mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Richter stellten aber gleichzeitig in Aussicht, dass das alte Gesetz, welches noch aus der Kolonialzeit Indiens stammt, wieder von der Regierung geändert werden könne.

Schwule und Lesben protestieren gegen den Rückschritt ihres Landes. Eine Aktivistengruppe will sogar prüfen, ob rechtliche Schritte gegen das Urteil eingeleitet werden können. Das indische Parlament kündigte bereits an, sich bald mit dem Urteil befassen zu wollen.