Kuriose Vornamen - Nicht immer spielt das Standesamt mit

Das Standesamt hat Mitspracherecht wenn Eltern ihren Kindern zu ausgefallene Namen geben wollen

Von Jutta Baur
9. März 2011

Kantorka, Belana oder Manko? Was auf den ersten Blick wie ein fruchtiger Brotaufstrich oder ein neues Reinigungsmittel aussieht, haben sich Eltern hierzulande als Vornamen für ihr Kind ausgesucht. Zum Glück mancher Sprösslinge hat jedoch das zuständige Standesamt ein Wörtchen mitzureden.

Erlaubt sind nur Namen, die auf irgendeine Weise als Vornamen erkennbar sind. Bei einigen geschlechtsneutralen Namen, wie Kim oder Kay, muss ein zweiter, eindeutiger angehängt werden. Nichtsdestotrotz versuchen immer wieder Eltern ihren Kindern Fantasienamen zu geben. Borussia wurde ebenso abgelehnt wie Puhbert.

Dreißig Prozent der gewünschten Namen sind nicht einzuordnen

Standesämter fragen in Zweifelsfällen häufig bei der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) an. Dort bekommt man gegen 20 Euro Gebühr eine Beurteilung des Namenswunsches. Es wird zusätzlich geprüft, ob es sich um einen geschlechtsspezifischen Namen handelt. Dreißig Prozent der rund 3000 jährlich nachgefragten Namen sind laut Lutz Kuntzsch, dem Leiter der GfdS-Beratung, nicht klar zuzuordnen.

Die Empfehlung der GfdS ist für Standesämter zwar nicht bindend, wird aber dennoch in der Regel übernommen. Wer trotzdem sein Kind Bierstübl nennen will, muss sich um eine gerichtliche Klärung bemühen.