Unverheiratete ohne Anspruch auf Zuzahlung bei künstlicher Befruchtung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. April 2007

Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Krankenkassen auch in Zukunft nur Ehepaare bei einer künstlichen Befruchtung bezuschussen müssen.

Ein unverheiratetes Paar aus Leipzig hatte vor einiger Zeit Anspruch auf Zuschuss für eine künstliche Befruchtung erhoben. Das Sozialgericht Leipzig gab dem Paar zwar zunächst Recht, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sah in dem Entscheid keine Verletzung der Gleichbehandlung.