Über Zwanzigjährige müssen Kosten für Verhütungsmittel selbst tragen - keine Ausnahme für Behinderte

Von Ingrid Neufeld
4. März 2013

Heranwachsende, die noch keine zwanzig Jahre alt sind, erhalten Verhütungsmittel auf Rezept und ohne Zuzahlung. Wer allerdings diese Grenze überschritten hat, muss den Preis für Verhütungsmittel aus eigener Tasche zahlen, auch wenn die Heranwachsende eine Behinderung aufweist. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Im konkreten Fall ging es um einen als stationäre Behindertenhilfe anerkannten Verein, der Kosten von rund 1000 Euro für Behinderte übernommen hatte, die empfängnisverhütende Mittel bekamen. Die Krankenkasse stellte gegenüber dem Verein eine Regressforderung in Höhe der aufgelaufenen Kosten. Die Krankenkasse bestritt, dass im Falle von Behinderten ein Ausnahmetatbestand bestünde. Der Verein dagegen argumentierte, dass Behinderte mit Jugendlichen gleichzustellen wären.

Letztlich entschied das Gericht zugunsten der Krankenkasse. Da die Altersgrenze vom Gesetzgeber eindeutig festgelegt wurde, gelte diese auch für Behinderte. Die Begründung der Altersgrenze liegt die Annahme zugrunde, dass sich schwangere Frauen, die ihre Ausbildung nicht abgeschlossen haben, in besonderen Konfliktsituationen befänden. Nach Ansicht des Gerichts greift die analoge Anwendung auf Behinderte nicht.