Thrombosegefahr bei Antibabypille: Nach EU-Beschluss müssen Warnhinweise veröffentlicht werden

Von Ingrid Neufeld
7. April 2014

Die Anti-Baby-Pille kann auch unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Nach einem aktuellen Beschluss der EU muss ab dem 1. August auf die Risiken hingewiesen werden, die hinsichtlich venöser und arterieller Thromboembolien bestehen.

Bei Einnahme der Pille erhöht sich die Gefahr, dass es in den Venen und Arterien aufgrund eines Blutgerinsels zu einem Gefäßverschluss kommt, womit eine Embolie ausgelöst werden kann. Eine Thromboembolie ist zwar eine seltene, aber sehr schwerwiegende Nebenwirkung des Präparats. Je nach Gestagen tritt die Nebenwirkung in einer Häufigkeit von 20 bis 40 Fällen bei 100.000 Frauenjahren auf, im Vergleich von 5 bis 10 Fällen bei Nichtanwendung und bei 60 Fällen bei Frauen, die schwanger sind. Das Thromboserisiko liegt bei Schwangeren höher.

Bei der Medikamtenempfehlung muss der Arzt alle Vorerkrankungen und Risikofaktoren der Patienten mit den Gegenanzeigen des Medikaments abgleichen. Für alle Frauen unter 30 Jahren und Erstanwenderinnen werden vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) insbesondere Verhütungsmedikamente mit Levonorgestrel empfohlen.

Arzneimittel mit einem schwarzen Dreieck sind Medikamente für die von den Zulassungsbehörden eine Unbedenklichkeitsstudie angeordnet wurde. Dazu gehören Arzneimittel mit dem Gestagen Chlormadinon.