Marktmacht der großen Supermarktketten gefährdet Existenz von Lieferanten

Warum die Behörden die Übernahme von Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch Edeka verboten hat

Von Ingo Krüger
2. April 2015

Die vier großen Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland teilen den Lebensmittelhandel in Deutschland fast vollständig unter sich auf. Ihr Marktanteil liegt zusammen bei 85 Prozent.

Berücksichtigt man noch die Metro-Gruppe, dann steigt der Wert auf 90 Prozent.

Wie die großen Supermarktketten ihre Macht ausnutzen

Ihre Macht nutzen sie gegenüber den Lieferanten oft schonungslos aus. Das legt eine Studie des Bundeskartellamts aus dem vergangenen September nahe.

So haben die Unternehmen in einigen Fällen von den Lieferanten Rabatte, Bonus-Zahlungen oder Zuschüsse zu den Werbekosten der Supermärkte verlangt.

Die Konzerne sind in der Lage, Preise und Vertragsbedingungen zu diktieren. Ansonsten könnten sie, so das Kartellamt, aufgrund ihrer Macht damit drohen, die Artikel des betreffenden Herstellers aus den Regalen zu nehmen, also nicht mehr in den Läden zu verkaufen.

Einkaufskooperationen werden von der Behörde genauenstens überwacht

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Behörde daher angekündigt, Einkaufskooperationen zwischen einem der großen Konzerne mit einem kleineren Wettbewerber genau zu beobachten.

Jede größere Übernahme im Lebensmitteleinzelhandel wollten sie einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung unterziehen.

Jüngster Fall: Übernahme von Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch Edeka gestoppt

Dies setzten die Bonner Wettbewerbshüter nun in die Tat um und verboten den Kauf von 450 Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch Branchenprimus Edeka. Sie befürchteten eine Verschlechterung des Wettbewerbs in einigen Regionen.

Ein Zusammenschluss hätte das Risiko von Preiserhöhungen erheblich vergrößert, Nachteile für Verbraucher wären wahrscheinlicher geworden, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.