14. Juli 2010
Zahnarzthelferinnen assistieren einem Zahnarzt bei der zahnärztlichen Behandlung. Zahnarzthelferinnen sind als angestellte Mitarbeiter tätig.
Seit dem Jahr 2001 wurde die Berufsbezeichnung "Zahnarzthelferin" geändert in "zahnmedizinische Fachangestellte", da diese Bezeichnung dem umfangreichen Beruf besser gerecht wird.
Zahnarzthelferinnen haben ein umfangreiches Aufgabengebiet, welches auch davon abhängt, wo der Arbeitsplatz ist. Die meisten Zahnarzthelferinnen haben aufgrund der Vielseitigkeit ihres Berufes ein festes Aufgabengebiet beim Zahnarzt und arbeiten dann beispielsweise ausschließlich am Empfang, im Abrechnungsbereich oder im Bereich von Assistenz oder Prophylaxe.
Zahnarzthelferinnen arbeiten am Empfang einer Zahnarztpraxis. Sie begrüßen den Patienten, nehmen seine Daten auf, verwalten die Patientendaten am Computer und organisieren den Praxisablauf. Dazu gehören z.B. Telefonate, das Schreiben von Privatrechnungen und die Durchführung des Mahnverfahrens für Privatpatienten und Selbstzahler, die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Vergabe von Terminen.
Zahnarzthelferinnen bereiten den Patienten auf die zahnärztliche Behandlung vor, in dem sie ihn in das Behandlungszimmer bitten, ein Tuch umlegen und sämtliche Instrumente und Geräte bereitlegen, die der Zahnarzt bei seiner Behandlung benötigt. Bei Patienten, die längere Zeit nicht in der Zahnarztpraxis waren, aktualisiert die Zahnarzthelferin noch die Daten wie z.B. neu aufgetretene Krankheiten und Allergien oder eine bestehende Schwangerschaft. Während der Behandlung saugt die Zahnarzthelferin im Mund des Patienten Speichel ab und reicht dem Zahnarzt die benötigten Instrumente. Nach Abschluss der Behandlung reinigt die Zahnarzthelferin sämtliche Instrumente und sterilisiert sie. Anschließend reinigt sie den Behandlungsplatz bevor der nächste Patient gerufen wird.
Speziell ausgebildete Zahnarzthelferinnen fertigen auch Röntgenaufnahmen an. Sie bereiten den Patienten auf das Röntgen vor und entwickeln die Bilder.
Benötigt der Zahnarzt Füllungsmaterial, so wird dieses von der Zahnarzthelferin hergestellt und dem Zahnarzt gereicht. Muss ein Abdruck der Zähne gefertigt werden, so bereitet die Zahnarzthelferin das Abdruckmaterial vor und bereitet den Gebissabdruck anschließend für den Zahntechniker vor.
Diverse Behandlungen führt eine Zahnarzthelferin auch eigenständig durch. Teilweise ist dazu jedoch eine Zusatzausbildung notwendig. So entfernt eine Zahnarzthelferin z.B. eigenständig Zahnstein und klärt den Patienten über die richtige Zahnputztechnik auf.
Patienten, die unter einer Zahnarztphobie leiden, werden von der Zahnarzthelferin besonders einfühlsam betreut. Gleiches gilt auch für ängstliche Kinder. Da immer der erste Eindruck zählt, kann die Zahnarzthelferin mit einem freundlichen Auftreten den jungen und älteren Patienten bereits einen Teil ihrer Angst nehmen. Im Rahmen ihrer Ausbildung hat die Zahnarzthelferin auch Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall erlernt, wenn beispielsweise ein Patient während einer Behandlung kollabiert.
Ein Teil der täglichen Arbeiten von Zahnarzthelferinnen besteht in der Überprüfung der Medikamente und Materialien, die dann ggfs. aufgefüllt bzw. nachbestellt werden.
Nicht nur der Zahnarzt sondern auch die Zahnarzthelferin unterliegt der Schweigepflicht. Informationen, die die Zahnarzthelferin während ihrer Arbeit über Patienten erfährt, unterliegen der Schweigepflicht und die Helferin darf nicht darüber sprechen.
Der Beruf der Zahnarzthelferin bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten ist äußerst vielseitig, so dass es viele verschiedene mögliche Arbeitsplätze gibt. Die meisten Zahnarzthelferinnen arbeiten bei einem Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis. Große Zahnarztpraxen bieten teilweise fast rund um die Uhr Behandlungen an, so dass die Zahnarzthelferinnen dort im Schichtdienst arbeiten.
Zahnarzthelferinnen arbeiten jedoch auch in Zahnkliniken, bei Kieferorthopäden, Oralchirurgen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, in privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, in Abrechnungszentrenten oder im Gesundheitsamt.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
29.03.12 | |
![]() | ZAHNARZTHELFERINNEN |
![]() | ZAHNARZTHELFERINNEN |
22.02.12 | |
![]() | ZAHNARZTHELFERINNEN |
23.09.11 | |
![]() | ZAHNARZTHELFERINNEN |
12.09.11 | |
![]() | ZAHNARZTHELFERINNEN |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Zahnarzthelferinnen Forum

