Ein Rechtsmediziner untersucht Tote, deren Todesumstand unklar ist oder bei denen ein offensichtlich gewaltsamer Tod vorliegt. Des Weiteren fertigt er Gutachten für Gerichtsverhandlungen an und analysiert Blut-, Sperma-, Haar- und Speichelproben.
Die korrekte Berufsbezeichnung von Rechtsmedizinern lautet "Facharzt für Rechtsmedizin". Sie sind überall dort tätig, wo geklärt werden muss, ob die Erkrankung oder der Tod eines Patienten auf das Verschulden Dritter und/oder auf kriminelle Machenschaften zurück zu führen ist. Rechtsmediziner sind durch zahlreiche Fernsehserien mit spektakulären Ermittlungsverfahren erst in den letzten Jahren ist Licht der Öffentlichkeit gerückt. Im Alltag mischen sie sich jedoch nicht in die Ermittlungen ein, sondern liefern lediglich die medizinischen Fakten.
Der Facharzt für Rechtsmedizin erlangt seine Qualifikation über ein abgeschlossenes Medizinstudium mit einer Regelstudienzeit von 12 Semestern und 3 Monaten. An dieses Studium schließt sich eine mehrjährige Weiterbildungszeit an, die mit der staatlichen Abschlussprüfung endet und zum Führen des Titels "Facharzt für Rechtsmedizin" berechtigt.
Die Aufgabengebiete der Rechtsmedizin sind äußerst vielfältig und greifen oft in andere medizinische Fachgebiete über, wie etwa die Zahnmedizin oder die Drogenforschung. Im vorherrschenden Sprachgebrauch werden oft die Begriffe des "Pathologen" und des "Rechtsmediziners" vermischt oder vertauscht.
In den Medien ist selten von Rechtsmedizinern die Rede - sie werden häufig als Pathologen bezeichnet. Der Pathologe beschäftigt sich jedoch mit Forschungen, die nicht im Zusammenhang mit möglichen Straftaten stehen, während der Rechtsmediziner ausschließlich dann hinzugezogen wird, wenn es sich um ungeklärte Todesfälle handelt oder der Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt.
Der Rechtsmediziner arbeitet im Auftrag der Staatsanwaltschaft und klärt die Todesursache, den Todeszeitpunkt, die Todesart und nach Möglichkeit die Identität des Opfers.
Diese Seite enthält Informationen zu Themen wie Gericht, Gerichtsmedizin, Gerichtsmediziner, Gutachten, Morde, Pathologie, Rechtmedizin, Sachverständige, Straftaten, Tod und Tote. Werfen Sie einen Blick in themenverwandte Bereiche, um möglicherweise noch weitere Informationen zu erhalten.
24.03.11 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
15.01.11 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
03.11.10 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
27.06.10 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
18.04.10 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
03.03.10 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
30.10.09 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
10.09.09 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
27.06.06 | |
![]() | RECHTSMEDIZINER |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Rechtsmediziner Forum

Folgen Sie uns