Keine Umkehr der Beweislast für Ärzte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Juli 2010

In Deutschland besteht die allgemeine Regelung, dass ein Patient, der einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verklagen will, den Beweis für den Fehler selbst erbringen muss. Einige Patientenvertreter und Verbraucherschützer wehren sich dagegen und fordern das umgekehrte System: der Arzt müsse beweisen, dass kein Fehler vorgelegen hat. Dieses Vorgehen ist in den USA schon lange üblich.

Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, sprach sich nun gegen die Umkehrung der Beweislast aus. Er wolle keine amerikanischen Verhältnisse mit teuren ärztlichen Absicherungen gegen die Klagen der Patienten. Nur in Einzelfällen könne er sich vorstellen, die Beweislast zu übertragen. Außerdem soll ein Patientenrechtegesetz künftig eindämmen, dass Verfahren bei den Schlichtungsstellen oder vor Gericht sich über Jahre hinziehen.