Stärkere Rechte für psychisch Erkrankte: Zwangsbehandlungen mit Medikamenten verboten

Von Marion Selzer
19. Juli 2012

Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, mangelt es in Deutschland an einer gesetzlichen Grundlage für die Verabreichung von Psychopharmaka gegen den Willen von Patienten.

Das bedeutet eine Stärkung der Rechte von psychisch Kranken, die bislang auch gegen ihren Willen in Klinken behandelt wurden. Selbst wenn es sich bei der erkrankten Person um einen Straftäter handelt, darf das Anstaltspersonal diese nicht zwangsmedikamentieren.

Zunächst müsste eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte geschaffen werden.