19. Oktober 2009
Das Fleckfieber zählt zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Die Diagnosestellung erfolgt aufgrund einer Blutuntersuchung.
Bei dem Fleckfieber handelt es sich um eine äußerst schwere Erkrankung, die auch tödlich enden kann. Die Patienten entwickeln zu Beginn der Krankheit sehr hohes Fieber und haben dabei Glieder- und Kopfschmerzen sowie Schüttelfrost. Das Fieber dauert meist ein bis zwei Wochen lang an. Die Patienten haben ein rotes und oft geschwollenes Gesicht.
In einigen Fällen tritt auch eine Gehirnentzündung auf. Die Patienten sind dann zusätzlich verwirrt und benommen. Nur selten treten zusätzlich auch Ohrgeräusche (Tinnitus) oder ein krankheitsbedingter Hörverlust auf.
Nach einigen Tagen der Erkrankung bildet sich ein Hautausschlag auf dem gesamten Körper. Charakteristisch für das Fleckfieber ist jedoch, dass der gesamte Kopf einschließlich des Halses nicht von dem Ausschlag betroffen ist. Nach einigen Tagen verdunkeln sich die kleinen rötlichen Flecken des Hautausschlages.
Patienten mit Fleckfieber fühlen sich allgemein schwer krank und benötigen dringend ärztliche Hilfe.
Der Arzt führt eine körperliche Untersuchung durch und fragt den Patienten oder gegebenenfalls seine Angehörigen nach den genauen Symptomen. Für den Arzt ist auch wichtig zu wissen, dass sich der Patient in den Tagen vor Beginn der Erkrankung im Ausland aufgehalten hat.
Wichtiges Diagnosekriterium ist die Blutuntersuchung. Das Blut wird in einem speziellen Labor im Rahmen einer Blutkultur untersucht. Der Erreger des Fleckfiebers kann dann nach einigen Tagen unter dem Mikroskop diagnostiziert werden. Zwei Wochen nach Beginn der Erkrankung können auch Antikörper gegen das Fleckfieber nachgewiesen werden.
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