Was darf in den Flur?

Von Marion Selzer
20. Februar 2012

Bei einem Mehrfamilienhaus müssen Flur und Treppenhaus freigestellt sein, damit sich die Einwohner in Gefahrensituationen schnell aus dem Haus begeben können. Außerdem sollten sich darin keine Gegenstände befinden, die als Objekt für eine mögliche Brandstiftung zweckentfremdet werden könnten.

Allerdings hat das Amtsgericht Schöneberg nun entschieden, dass das Abstellen von Gegenständen, wie einem Kinderwagen, nicht grundsätzlich als Brandstiftungsgefahr gewertet werden könnte. Mietern aus oberen Stockwerken könne es nicht zugemutet werden Kinderwägen oder Fahrräder bis in ihre Wohnung zu schleppen. Das Abstellen im Flur müsse daher erlaubt bleiben. Auch andere Gegenstände wie Fußmatten oder Briefkästen mit Inhalt könnten von potentiellen Brandstiftern benutzt werden und auch deren Anbringung sei schließlich erlaubt.