Rauchen erlaubt - Vermieter darf nicht in häusliche Selbstbestimmung eingreifen

Von Jutta Baur
5. September 2011

Auch wenn sich ein Nachbar durch den Zigarettenqualm gestört fühlt, darf ein Mieter weiter qualmen. So entschied das Landgericht Berlin. Der Mieterverein München weist noch einmal auf diese Entscheidung hin. Weder festgelegte Zeiten, um die Wohnung zu lüften, noch ein generelles Rauchverbot sind rechtmäßig. Solche Vorschriften griffen laut Mieterverein in die Persönlichkeitsrechte ein.

Ein Mieter war vor Gericht gezogen, weil er sich von seinem Nachbarn durch den Zigarettenrauch gestört fühlte. Auch beim Lüften der Wohnung kämen üble Zigarettengerüche in seiner Wohnung an. Daraufhin minderte er die Miete. Das Gericht entschied, dass sowohl das Rauchen selbst, wie auch das Öffnen der Fenster zu jeder Zeit, zum üblichen Gebrauch der Wohnung. Ein Vermieter darf hier in keiner Weise bestimmend eingreifen. Das Aktenzeichen zu diesem Urteil ist 63 S 470/08.

Ob die Miete gemindert werden dürfe, wurde nicht geklärt. Normalerweise kann dies nur geschehen, wenn bauliche Gegebenheiten für die Belästigung verantwortlich sind.