Mittwoch 15.02.2012 05:58

21. November 2009

Mietrecht Artikel

Ist tatsächlich jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch?

Von Viola Reinhardt

Jahr für Jahr erwarten Mieter die fällige Nebenkostenabrechnung mit Bangen und Schrecken, denn nur selten geht die Rechnung Null zu Null auf und eine dicke Nachzahlung reißt dann ein großes Loch im Finanzbudget.

Dass viele Vermieter versuchen ihre eigenen Kosten dem Mieter auch noch so dezent und fast nebensächlich auf das Auge zu drücken, ist in bis zu jeder zweiten Abrechnung tatsächlich der Fall. Und da viele aufgeführte Posten aussehen, als wenn sie wirklich zu Lasten des Mieters gehen, wird vielfach stillschweigend, wenn auch mit einem Magengrummeln bezahlt.

Hinsichtlich der Nebenkosten gibt es eine Faustregel an der man sich orientieren kann. So fallen durchschnittlich je Quadratmeter Wohnfläche höchsten 3 Euro an Kosten an, also bei einer 60qm Wohnung sind das 180 Euro. Aufpassen sollte man als Mieter dann, wenn doppelte Leistungen mit abgerechnet werden sollen. Hierzu zählen unter anderem ein "Lohn" für den Hauswart und an einer anderen Stelle die einzeln von ihm ausgeführten Arbeiten, wie Gartenpflege und ähnliches. Diese Zahlung kann man dann als Mieter getrost ignorieren, denn diese sind nicht zulässig. Auch die Posten "Hausverwaltung", "leere Wohnungen" oder "Reparaturen" sind alleine Angelegenheit des Vermieters und müssen nicht von den Mietern übernommen werden!

Stellt man fest, dass auf der Nebenkostenabrechnung Posten aufgeführt sind, die so nicht korrekt sein können, dann sollte man zunächst auf keinen Fall zahlen, sondern sich entweder an den Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale wenden. Betriebskostenspiegel sind auch ohne Mitgliedschaft erhältlich und geben einen recht guten Überblick über das, was wirklich von einem Mieter an Wohnungskosten getragen werden muss.

Finden allerdings Modernisierungsmaßnahmen an der Wohnung statt, so etwa in Form von doppelt verglasten Fenstern, dann müssen sich die Kosten sowohl der Mieter als auch der Vermieter teilen. Hier steigt die Jahresmiete im Durchschnitt um 11% an und entspricht somit dem gesetzlichen Rahmen. Sich generell bei einer fachkundigen Stelle darüber zu erkundigen was auch unter das Thema Kleinreparaturen und ähnliche Vertragsbedingungen fällt, erspart nicht nur einen Unfrieden zwischen den Mietparteien, sondern vor allem auch für den Mieter mitunter sehr viel Geld.

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