Dienstag 14.02.2012 20:00

Miete Artikel

Woraus sich der Mietbetrag im Regelfall zusammensetzt

Möchten Sie ganz genau wissen, woraus sich ein Mietbetrag zusammen setzt? Das sollten Sie nämlich, damit Sie verschiedene Angebote besser miteinander vergleichen können. Und auch dann, wenn Sie selbst eine Wohnung und Immobilie zu vermieten haben, sollten Sie wissen, welche Posten in den Mietpreis einfließen. Ein paar Hilfestellungen geben wir Ihnen gerne.

Zwischen dem Mieter und dem Vermieter fließen in der Regel zwei verschiedene Arten von Geldern. Einmal hat der Mieter die monatliche Mietsumme pünktlich zu entrichten. Diese setzt sich aus gewissen Fixkosten und einem Pauschalbetrag für nicht fixe Kosten zusammen. Zum Zweiten erfolgt meist einmal im Jahr die so genannte Nebenkostenabrechnung, bei der der Mieter die angefallenen Verbrauchskosten begleicht. Dabei kann es auch vorkommen, dass dem Mieter eine Nebenkostenrückerstattung zusteht.

Den größten Anteil an der Mietsumme hat die tatsächliche Miete der Wohnfläche und der zugehörigen Keller- und Gemeinschaftsräume. Einen zusätzlichen Posten macht die Miete für den Stellplatz oder die Garage aus. Die dritte Position ist die oben bereits erwähnte Pauschale für die vom Mieter verursachten Kosten und die so genannten Umlagefähigen Kosten. Die Stromkosten sind in ihr jedoch nicht enthalten, da diese direkt zwischen dem Stromlieferanten und dem Mieter abgerechnet werden.

Zu den vom Mieter verursachten Kosten zählen die Wasser- und Heizkosten. Sie werden direkt nach seinem Verbrauch ermittelt. Zu den Umlagefähigen Kosten gehören die bei größeren Immobilien die Beleuchtung von Fluren, Gängen und Gemeinschaftsräumen und die Kosten für Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten. Alle diese Kosten werden in einem Pauschalbetrag zusammen gefasst, den der Mieter monatlich mit der Miete entrichtet, damit der Vermieter diesen Posten nicht vorschießen muss. Am Ende des Wirtschaftsjahrs erfolgt eine exakte Abrechnung, und der Mieter muss entweder eine Nachzahlung leisten oder bekommt den überschüssig bezahlten Betrag zurück erstattet.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie besonders die Höhe des Pauschalbetrags für Mietnebenkosten prüfen. Vergleichen Sie ihn mit anderen Immobilien in ähnlicher Größe, so werden Sie schnell feststellen können, ob er realistisch ist. Ebenso können Sie Ihren zukünftigen Vermieter darum bitten, dass er Ihnen Einblicke in die letzte Jahresendabrechnung gewährt. So können Sie sich informieren, ob der angegebene Pauschalbetrag realistisch ist, oder ob mit höheren Nachzahlungen zu rechnen ist.

Grundinformationen zur Miete

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