Fehlalarm - Besitzer muss für Polizeieinsatz zahlen

Von Matthias Bossaller
7. September 2011

Wenn die Alarmanlage an einem Haus oder Auto grundlos anspringt und die Polizei umsonst kommt, muss der Besitzer für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Ein Kioskbesitzer hatte dagegen geklagt, 120 Euro für einen Polizeieinsatz zu zahlen.

An seinem Kiosk ging abends die Alarmanlage an, woraufhin ein Passant die Polizei rief. Die konnte jedoch keinen Einbruch oder dergleichen feststellen. Die Kosten wurden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Der weigerte sich zahlen, weil es sich um einen einmaligen technischen Defekt gehandelt habe. Dieser Begründung folgte das Gericht nicht. Es sei nicht unangemessen, wenn der Besitzer für Fehlalarme einstehen muss. Die Kosten dafür könnten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden, erklärte das Gericht.