13. Januar 2009
Ein Ehevertrag ist nicht gültig, wenn er dafür sorgt, dass der Mann nach einer Scheidung aufgrund seiner Zahlungsverpflichtungen Sozialhilfe beantragen muss.
Dies entschied der Bundesgerichtshof. Anlass dieses bisher einzigartigen Urteils in der Bundesrepublik war die Klage einer Frau, die ihren Ex-Mann mit Verweis auf eine Klausel im Ehevertrag auf 650 Euro im Monat verklagte. Da der Mann jedoch über ein geringes Einkommen verfügte und die Frau selber schon mehr als 1.500 Euro monatlich verdiente, wurde die Klage abgewiesen.
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