4. November 2009
Möchten Sie die Ehe mit einem ausländischen Partner oder einer ausländischen Partnerin eingehen? Das ist heute nichts Ungewöhnliches mehr. Dennoch gelten für die Eheschließung mit einem ausländischen Partner zum Teil andere Bedingungen und Vorgaben wie für die Ehe mit einem nicht ausländischen Partnern.
Heiraten zum Beispiel zwei ausländische Partner gleicher Nationalität in Deutschland, so gilt für sie nicht das deutsche Eherecht, sondern das Eherecht ihres Heimatlandes. Ist nur einer der Partner Ausländer, so gilt für die in Deutschland geschlossene Ehe das deutsche Eherecht. Dennoch muss der ausländische Partner entsprechend den rechtlichen Vorschriften seines Heimatlandes die Ehefähigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Diese können stark voneinander abweichen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nationen, der wirtschaftlichen und sozialen Migration und der verschiedenen kulturellen Hintergründe und Eigenheiten ist es schwierig, ein allgemein gültige Information für die Eheschließung mit einem ausländischen Partner zu finden oder aufzustellen. Deshalb sollten Sie sich nicht auf Informationen verlassen, die Sie im Internet recherchiert oder von Bekannten erfahren haben. Wenn Sie eine Eheschließung mit einem ausländischen Partner planen, dann lassen Sie sich am besten vorab gemeinsam von einem spezialisierten Anwalt beraten. Er kann Sie über die rechtlichen Grundlagen am besten informieren. Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, über das Auswärtige Amt oder die jeweilige Botschaft Ihres Partners an Informationen zu kommen. Einen großen Unterschied in der Rechtslage macht es zum Beispiel auch, ob der Partner aus einem Land stammt, das der EU angehört oder nicht. Ferner ist relevant, wo Ihr Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen Wohnsitz hat.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bei der Heirat mit einem ausländischen Partner einen zusätzlichen privaten Ehevertrag aufzusetzen. Hier können Sie die rechtlichen Belange Ihrer Ehe noch etwas spezifischer regeln, als es dies im gesetzlich vorgegebenen Vertrag der Fall ist. Ein spezialisierter Notar wird Sie und Ihren Partner dabei gern und gut beraten und einen rechtsgültigen Vertrag für Sie aufsetzen.
Wenn Sie jedoch einen ausländischen Partner im Ausland heiraten möchten, dann sollten Sie sich vorher ganz genau über die landesspezifischen Gebräuche und Modalitäten informieren. So gelten zum Beispiel nicht in jedem Land Frauen als gleichberechtigte Partner, sondern sind häufig ihrem Mann gesetzlich untergeordnet. Auch wenn Sie selbst ein Mann sind, kann dies von Belang für Sie sein.
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