Bei Kunstauktionen können Kunstwerke aller Art versteigert bzw. ersteigert werden. Unter den Hammer kommen dabei z.B. wertvolle Antiquitäten, aber auch Bilder, Fotos, Skulpturen und andere Kunstwerke, die für Kunstliebhaber interessant sein könnten.
Eine Kunstauktion ist die Versteigerung von Kunstgegenständen. Bekannt sind die Kunstauktionen der großen britischen Auktionshäuser, die weltweit ihre Auktionen durchführen. Daneben gibt es auch bei uns viele kleinere Kunstauktionen.
In der Regel wird solche Kunst versteigert, die bereits einen anerkannten Wert hat. Der Besitzer des Kunstwerkes erhofft sich durch eine Versteigerung den höchstmöglichen Ertrag zu erzielen. Auktionen sind in der Regel öffentlich. Das bedeutet aber nicht, dass die Bieter bekannt werden, da oft anonym durch Zeigen einer zugeteilten Nummer, durch Mittelsmänner oder per Telefon geboten wird.
Vor der Kunstauktion erstellen die Auktionshäuser bebilderte Kataloge, in denen die zur Versteigerung stehenden Kunstwerke genau beschrieben werden. Dabei wird meist die Herkunft erläutert und eine Expertise beigefügt. Oft ist auch ein Mindestgebot angegeben, bei der die Auktion beginnt. Bietinteressenten können sich so schon vorher informieren. Üblicherweise kann man sich einige Zeit vor Beginn der Auktion die Kunstwerke in natura ansehen. Geboten wird durch Handaufheben. Den Zuschlag erhält, wer den höchsten Betrag bietet und nach mehrmaliger Aufforderung des Auktionators kein höheres Gebot mehr eingeht.
Es ist üblich, sofort nach der Auktion den gebotenen Betrag zu zahlen oder entsprechende Sicherheiten durch Bankbürgschaft zu stellen. Wer die Hand in einer Auktion hebt, sollte sich über die Konsequenzen klar sein. Er schließt damit einen Vertrag ab und kann sich nicht auf Unkenntnis berufen. Der Zuschlagsbetrag ist meist nicht der Endbetrag. Hinzu kommen noch die Mehrwertsteuer und die Gebühren des Auktionators. Man sollte sich deshalb vorher informieren, um welche Beträge sich die ersteigerten Kunstwerke erhöhen.
Kunstwerke im Ausland zu ersteigern, birgt das zusätzliche Risiko, dass man den erworbenen Gegenstand vielleicht nicht ausführen darf.
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