Autofahrer können sich mit Smartwatch am Steuer strafbar machen

Automobilclub von Deutschland fordert den Gesetzgeber auf, seine Regelungen zeitgemäß zu definieren

Von Ingo Krüger
9. Juni 2015

Autofahrer sollten sich am Steuer ganz auf den Verkehr konzentrieren. Wer telefonieren möchte, muss sich einer Freisprecheinrichtung bedienen oder anhalten. Das Tippen etwa einer SMS während der Fahrt ist ebenso untersagt.

Dies regelt Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach dürfen Autofahrer bei eingeschaltetem Motor nicht telefonieren, wenn das Smartphone aufgenommen oder gehalten werden muss. Bei einer Zuwiderhandlung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Gesetzgebung nicht mehr zeitgemäß

Neuartige Technologien wie etwa Wearables nennt die StVO nicht explizit, doch auf der sicheren Seite sind Autofahrer nur dann, wenn sie im Pkw die Finger von dem Gerät lassen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) fordert daher den Gesetzgeber auf, seine Regelungen genauer zu definieren. Sie seien nicht mehr zeitgemäß, da Wearable Computer wie die Smartwatch nicht genannt werden.

So bleibt bislang Gerichten Definition und Entscheidung vorbehalten. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hält schon das Ablesen der Uhrzeit am Handy für eine Straftat (Az.: 1 Ss 1/14).

Reaktionszeit eingeschränkt

Einer aktuellen Studie zufolge erhöht sich die Reaktionszeit von Autofahrern beim Gebrauch einer Smartwatch um mehr als 2,5 Sekunden. Damit handeln sie sogar langsamer als beim Benutzen eines Smartphones (rund 1,85 Sekunden). Kanada hat das Bedienen einer Smartwatch am Steuer bereits unter Strafe gestellt. Wer sich dabei erwischen lässt, muss 120 kanadische Dollar (gut 90 Euro) zahlen.