Postbote bricht Dackel nach einem Angriff die Knochen

Von Max Staender
6. Juni 2012

Auf dem Weg zum Briefkasten kann es schon mal vorkommen, dass die Hunde der Hausbesitzer Alarm schlagen und den Postboten sogar angreifen. Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entschieden, dass dieser sich im Ernstfall auch wehren darf.

Im aktuellen Fall wurde ein Briefzusteller gleich von drei kläffenden Dackeln im Innenhof eines Hauses attackiert. Aus Notwehr nahm der Postbote einen Stock und schlug auf einen der Dackel derart fest ein, dass dieser sich die Knochen brach. Die Richter entschieden allerdings für den Postbeamten, da er sich lediglich verteidigt hat und die Besitzerin ihre Hunde nicht im Griff hatte. Beim Betreten des Grundstücks muss laut den Richtern dafür gesorgt werden, dass der Briefzusteller die Post gefahrlos an den Briefkasten bringen kann.