31. Dezember 2004
Privatpersonen, die einem liegen gebliebenen Fahrzeug Pannenhilfe leisten und dabei in einen Unfall verwickelt werden, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Daran erinnert das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber unter Berufung auf Aussagen des Bundesverbandes der Unfallkassen in München.
Der Versicherungsschutz ist für die Helfer kostenlos. Zuständig ist der Unfallversicherungsverband oder die Unfallkasse, in deren Bereich der Autofahrer wohnt, dem geholfen wurde. War dessen Auto gewerblich genutzt, tritt die entsprechende Berufsgenossenschaft ein.
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