Zweitwohnung und Garage steuerlich absetzbar

Von Max Staender
14. Februar 2013

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich auch die Zweitwohnung sowie eine Garage von der Steuer absetzen lassen, wenn Arbeitnehmer beruflich bedingt eine doppelten Haushalt führen müssen.

Der betreffende Kläger hatte neben dem Stellplatz und der Zweitwohnung in seiner Steuererklärung auch noch Fahrtkosten angegeben, woraufhin das Finanzamt die Garagenmiete in Höhe von 720 Euro nicht anerkennen wollte. Da es sich jedoch nicht um notwendige Kosten handelt, wurde die Klage vom zuständigen Finanzgericht abgewiesen.

Zu einem anderen Schluss kam in höherer Instanz schließlich der Bundesfinanzhof. Demnach dürfen Arbeitnehmer auch andere notwendige Mehraufwendungen absetzen, sofern sie für ihren Beruf eine zweite Wohnung nehmen müssen. Falls die Parksituation am Ort der Beschäftigung sehr schlecht sei, kann zu den Mehraufwendungen somit auch ein Garagenstellplatz gehören. Ob der Stellplatz in dem speziellen Fall tatsächlich notwendig war, nimmt nun erneut das Finanzgericht unter die Lupe.