"Knöllchen-Horst" meldet über 10.000 Falschparker bei der Polizei - nicht alle Fälle werden verfolgt

Von Max Staender
27. September 2013

Nach Ansicht des niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg handelt es sich bei dem Frührentner "Knöllchen-Horst" um einen Denunzianten, da er sich es in den letzten Jahren eindeutig zum Hobby machte, Falschparker bei jeder Gelegenheit aufzuschreiben. In dem Gerichtsbeschluss hieß es, dass man aufgrund dieser "denunziatorischen Tätigkeit" die Polizei nicht zur Verfolgung von derartigen Ordnungswidrigkeiten zwingen könne.

Die knapp 10.000 angegebenen Fälle von Falschparkern wollte der Frührentner auch bearbeitet wissen und klagte diesbezüglich vor dem Verwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht entschied jedoch, dass es ein Widerspruch gegen das Opportunitätsprinzip wäre, sofern die Bußgeldstelle von einer Person zur unverzüglichen Bearbeitung von Anzeigen verpflichtet werde.