Frühzeitige Regelung der Erbanteile

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
8. Juni 2012

Wer ein Testament verfasst, möchte natürlich sicher gehen, dass die Angehörigen gut versorgt werden. So gilt es, Vermögen, Haus, Schmuck und Co. nach eigenem Ermessen zu verteilen. In vielen Fällen haben potentielle Erben Angst, dass es diesbezüglich zu einem Streit kommen könnte. Um diesem vorzubeugen, sollte der Erbschaftsgeber sich rechtzeitig um das Testament kümmern und dabei einiges beachten.

Das Testament kann sowohl mit als auch ohne Hilfe eines Notars verfasst werden. Wichtig ist, dass es handgeschrieben und unterschrieben ist und die Erben deutlich genannt werden. Wenn der oder die Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, wird das Erbe nach festen Regeln verteilt: nur direkte Verwandte erhalten einen Anteil, dabei stehen Kinder und Ehepartner an erster Stelle.

Einer aktuellen Umfrage zufolge steigt in Deutschland das vererbte Vermögen. Jede fünfte Erbschaft wird in Zukunft einen Wert von über 100.000 Euro betragen, so die Ergebnisse der Umfrage. Der Grund liegt vor allem in Immobilien, die immer öfter vererbt werden. In jedem zweiten Fall ist in Deutschland von dem Berliner Testament die Rede, dabei erhält der hinterbliebene Ehepartner die gesamte Hinterlassenschaft.