6. Januar 2012
Nachdem es jahrelang Streit zwischen den Gastwirten und den Bierbrauern gegeben hatte - wegen des Ausschanks von frischem Bier - hatte dann der König Max I. am 4. Januar im Jahr 1812 den Brauern offiziell den Ausschank ihres Bieres zwischen Juni bis September erlaubt.
Vorher holten sich nämlich viele Bayern ihr Bier in mitgebrachten Krügen beim Bierbrauer ab, doch besonders an heißen Tagen setzte man sich gleich dort unter die Bäume und trank so manchen Krug leer. Da aber auch nach dem Erlass die Bierbrauer nur Brot zum Bier verkaufen durften, brachten die Bayern ihre Brotzeit mit, was auch heute noch Tradition ist. So bringen manche Einheimische ihren Käse, Wurst und Rettich sowie auch Salz in den Biergarten mit, was manchen "Zuagroasten" ("Zugereisten") natürlich erstaunt.
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