21. März 2009
Auf Unkrautvernichtungsmittel sollte nur zurückgegriffen werden, wenn andere Maßnahmen keine Wirkung erzielen. Diese chemischen Mittel sind nämlich nicht nur giftig für das Unkraut, sondern können bei unüberlegter und falscher Anwendung auch andere Pflanzen töten, in die Kanalistation gelangen oder gefährlich für den Menschen werden.
Unkrautvernichtungsmittel unterliegen immer bestimmten Anwendungsvorschriften, die auf dem Etikett aufgedruckt sind und den Verbraucher vor möglichen Gefahren warnen. Da je nach Mittel verschiedene Giftstoffe und Chemikalien zu den Inhaltsstoffen zählen, sollten die Hinweise genau befolgt werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass nicht jedes Unkrautvernichtungsmittel überall eingesetzt werden darf. Insbesondere bei der Verwendung auf Terrassen oder in Einfahrten ist Vorsicht geboten. An gepflasterten Stellen hat die chemische Substanz nämlich keine Möglichkeit zu versickern und muss folglich über die Kanalisation entsorgt werden. Daher sind viele Mittel nur für die Landwirtschaft oder für Gärtnereien zugelassen, im privaten Bereich ist der Einsatz ohne die Einholung einer Genehmigung sogar strafbar.
Man unterscheidet zwei verschiedene Arten von Unkrautvernichtern. Zum einen gibt es Mittel, die alle Pflanzen töten. Diese werden als Totalherbizide bezeichnet. Andere Mittel, sogenannte selektive Herbizide, sind nur für bestimmte Pflanzen giftig und können beispielsweise gezielt das Unkraut auf einer Rasenfläche bekämpfen.
Ein Totalherbizid ist beispielsweise RoundUp. Dieses Mittel wird gerne in Privatgärten angewendet. Bei der Anwendung muss allerdings beachtet werden, dass es nicht nur Unkraut vernichtet, sondern auch Zier- und Kulturpflanzen angreifen kann. Daher sollte ein solches Totalherbizid im Garten nicht großflächig verwendet werden. Da es beim Menschen zudem Reizungen hervorrufen kann, sollte eine Berührung vermieden werden. Insbesondere bei windigem Wetter sollten Unkrautvernichter zur eigenen Sicherheit nicht gespritzt werden.
Rasen-Unkrautvernichter richten sich nur gegen bestimmte Unkrautpflanzen und zählen damit zu den selektiven Herbiziden. Mit diesen Mitteln werden Unkräuter wie Löwenzahn, Gänseblümchen oder Wegerich wirkungsvoll bekämpft, ohne dem Rasen zu schaden. Die beste Wirkung wird dann erzielt, wenn das Mittel wenige Tage nach einem Schnitt auf den Rasen gesprüht oder gegossen wird und es an den folgenden Tagen nicht regnet. Die im Fachhandel vorrätigen Rasen-Unkrautvernichter sind in der Regel für den Kleingartenbereich zugelassen, so dass keine Genehmigung eingeholt werden muss.
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