17. März 2010
Eine Adoption hat sehr weit reichende Folgen für das Stiefkind und auch für den Stiefelternteil. Nicht nur aus juristischer Sicht, das Kind gibt damit einen Teil seiner Herkunft auf.
Durch eine Adoption werden bestehende rechtliche Beziehungen zwischen einem leiblichen Elternteil und Kind aufgehoben. Dies geschieht, wenn ein Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist und das Stiefkind adoptieren will. Es kann auch sein, dass eine Stieffamilie ein Pflegekind adoptieren will, dann können unter Umständen die Beziehungen zu beiden leiblichen Elternteilen aufgehoben werden. Die leiblichen Eltern oder der leibliche Elternteil müssen immer in die Adoption einwilligen. Durch eine Adoption verlieren Kind und leiblicher Elternteil sämtliche gegenseitigen Rechte aber auch Pflichten. Eine Adoption ist ein schwerwiegender Schritt für alle Beteiligten. Das zuständige Vormundschaftsgericht wird in der Regel eine Stellungsnahme vom zuständigen Jugendamt einholen.
Oft lebt das Kind schon lange in der Stieffamilie ist integriert und hat ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Vielleicht besteht auch gar kein Kontakt mehr zum leiblichen Elternteil, dann kann eine Adoption die logische Konsequenz sein, um das Verhältnis auch nach außen zu legalisieren. Bei einer Adoption steht auch immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Bei einer Stiefkind-Adoption muss der Adoptierende mindestens 21 Jahre alt sein. Wer ein Kind adoptiert, hat das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht. Etwa bei Bedürftigkeit im Alter ist das Kind dann aber auch seinen Adoptiveltern gegenüber unterhaltspflichtig. Auch das gesetzliche Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern ändert sich und die Adoptiveltern treten an deren Stelle. Durch eine Adoption erhält das Kind auch den Familiennamen der Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Adoption sinnvoll sein und dem Kind Sicherheit und Halt bieten. Im Hinblick auf erbrechtliche Angelegenheiten kann eine Adoption dem Kind vielleicht aber auch schaden. Deshalb will sie immer wohl überlegt sein und andere Schritte wie Vollmachten, testamentarische Verfügungen, Namensänderungen und ähnliches können eine Adoption ersetzen. Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass es nicht dem Wohle des Kindes dient, wenn eine Adoption darauf abzielt die Umgangsmöglichkeiten des leiblichen Elternteils auszuschließen. Im Vergleich zu anderen Adoptionen ändert sich bei der Stiefkind-Adoption von einem Stiefelternteil, der mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist, nur die rechtliche Beziehung zu einem leiblichen Elternteil.
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