25. August 2011
Ein Ehepaar aus München ist vor Gericht gegangen, da der von ihnen gewählte Kindergarten den Sohn nach Zusage nun doch nicht mehr annehmen wollte. Der plötzliche Ausschlussgrund: der Fünfjährige leidet unter starken Allergien. Von Seiten der Kita-Leitung heißt es da, dass man das Risiko nicht tragen könne, dass das Kind plötzlich einen allergischen Schock erleide.
Den Eltern reichte diese Begründung jedoch nicht und sie bestanden auf den Platz in diesem privaten Kindergarten. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht der Stadt verhandelt, welches jetzt zum Ergebnis komm: die Kita darf den Jungen aus der Einrichtung ausschließen.
Ärgerlich für die Eltern bleibt, dass sie dem Kindergarten zuvor von den Allergien berichtet hatte und sich dieser zunächst auch bereit erklärte, das Kind dennoch aufzunehmen. Es wurde sogar für den Allergiker eine spezielle Notfallkiste eingerichtet, in der sich der Allergiepass mit allen wichtigen Daten befand.
Auch kleiner Dosen der wichtigen Medikamente waren für den Notfall für die Erzieher erreichbar. Da der von den Eltern unterschrieben Vertrag aber eine Klausel enthielt, unter der stand, dass eine Kündigung seitens des Kindergartens möglich ist, mussten sie den Jungen herausnehmen.
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