Sobald die Kinder etwas größer werden, stellen sich alle Eltern die Frage, wie lange ihre Kinder eigentlich alleine draußen bleiben dürfen. Das Jugendschutzgesetz gibt hier die Antwort.
Kinder unter sechs Jahre lässt man in der Regel sowieso nicht alleine nach draußen, es sei denn, man kann sie vom Fenster aus sehen. Da ist es nicht verwunderlich, dass Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, auch nicht in Diskotheken gehen dürfen.
Gaststätten dürfen sie nur dann alleine aufsuchen, wenn sie dort essen bzw. wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die zum Beispiel von der Jugendhilfe betreut wird.
Kinder zwischen sechs und elf Jahren dürfen schon alleine ins Kino gehen, sofern der Film altersgemäß ist und nicht länger als bis 20 Uhr dauert. Auch bestimmte Tanzveranstaltungen dürfen Kinder in dieser Altersklasse alleine besuchen, allerdings nur bis 22 Uhr, so sieht es das Jugendschutzgesetz vor.
Genauso sind auch die Bestimmungen für 12- und 13-jährige Kinder.
Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen schon bis 22 Uhr ins Kino gehen, sofern der Film altersgemäß ist. Wird die Tanzveranstaltung von der Jugendhilfe geleitet, so dürfen sie bis Mitternacht dort bleiben.
Ab 16 Jahren dürfen die Jugendlichen bis Mitternacht im Kino einen altersgemäßen Film sehen und bis 24 Uhr in der Diskothek bleiben.
So sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Dieses regelt natürlich nur, wie lange Kinder an bestimmten Orten (wie zum Beispiel im Kino) bleiben dürfen. Treffen sich die Kinder auf der Straße vor dem Haus, so müssen die Eltern selbst eine Uhrzeit festlegen, an der sie wieder zu Hause sein sollten.
Das Jugendschutzgesetz regelt nur die Aufenthaltszeiten an bestimmten öffentlichen Orten.
Und übrigens: Eltern müssen die Uhrzeiten, die das Jugendschutzgesetz festlegt, nicht erlauben! So ist es Eltern natürlich auch gestattet, ihren 14-jährigen Sohn um 20 Uhr vom Kino abzuholen, obwohl er laut Gesetz einen Film bis 22 Uhr ansehen dürfte.
Wie lange sich die Kinder alleine draußen aufhalten dürfen, ist Ermessenssache der Eltern und sollte zwischen Eltern und Jugendlichen klar festgelegt werden.
Gestatten die Eltern einmal eine Ausnahme, so sollte diese zuvor eindringlich besprochen werden und Konsequenzen festgelegt werden, sofern der/die Jugendliche nicht zur vereinbarten Zeit zu Hause ist.
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04.06.13 | |
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