15. Februar 2010
Für Adoptiveltern ist es ein heikles Thema, wie und wann sie ihren Adoptivkindern sagen, dass sie adoptiert sind. Für viele Kinder wird dann irgendwann das Wissen über die eigene Herkunft wichtig und sie machen sich auf die Suche nach den leiblichen Eltern.
Gerade für Kinder, die aus dem Ausland adoptiert wurden, gestaltet sich diese Suche meist schwierig, da es oft kaum Anhaltspunkte gibt. In Deutschland haben die Adoptivkinder ein Recht auf Akteneinsicht bei dem zuständigen Jugendamt. Meist zu Ende der Pubertät beschäftigt die Adoptionskinder eine Identitätsfrage und sie suchen ihre eigenen Wurzeln. Dabei haben sie oft Angst davor, die Adoptiveltern zu verletzen, wenn sie die leiblichen Eltern suchen. Wer sich auf die Suche macht, beschreitet meist einen langen und beschwerlichen Weg. Adoptivkinder wollen wissen, wer sie sind und Licht in die dunkle Vergangenheit bringen. Es gibt viele Organisationen und Fachstellen, die den Kindern bei der Suche behilflich sein können. Adoptivkinder leiden darunter, dass sie weggegeben wurden und nicht gewollt waren. Deshalb ist es so wichtig, ein klärendes Gespräch mit der leiblichen Mutter zu haben und die Beweggründe zu erfahren. Wer seinen Geburtsort kennt, braucht noch das Geburtsdatum und kann über das dortige Standesamt näheres erfahren, denn die Adoption wird als Randvermerk geschrieben und so kann man die Namen der leiblichen Eltern erfahren und wo sie zum Zeitpunkt der Adoption lebten. Mit diesem Hinweis kann das Adoptivkind bei den Einwohnermeldeämtern weiter nachforschen. Manchmal können auch die Jugendämter helfen, oder die leiblichen Eltern suchen schon nach dem Kind und haben bei dem Jugendamt eine Nachricht hinterlegt. Im günstigsten Fall, wenn der Name nicht geändert wurde, kann eine gesuchte Person über eine Telefonbuch-CD ermittelt werden.
Das so genannte Adoptionsgeheimnis schützt die Adoptivfamilie vor Nachforschungen, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Adoptierte Kinder hingegen haben ein Grundrecht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Adoptierte Kinder können mit der Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne die Zustimmung ihrer Adoptiveltern eine Abstammungsurkunde erhalten oder aber Einsicht in den Geburtseintrag nehmen. So können sie die damaligen Personalien der leiblichen Eltern erhalten. Die Suche nach der eigenen Abstammung ist für die meisten Betroffenen eine Zeit starker psychischer Belastung.
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