Eine Zwischenprüfung muss etwa nach Ablauf der ersten Hälfte einer Berufsausbildung abgelegt werden, kommt aber auch beim Studium an einer Hochschule vor. Die Zwischenprüfung bei der Ausbildung besteht aus einer praktischen und schriftlichen Prüfung.
Eine Zwischenprüfung bezeichnet im Normalfall die Zwischenprüfung eines Hochschulstudiums oder die Zwischenprüfung einer beruflichen Ausbildung. Im Hochschulstudium bezeichnet die Zwischenprüfung normalerweise die Prüfung, die im Magister- oder Lehramtsstudium nach meist vier Semestern abgelegt werden muss, um Zugang zum Hauptstudium zu erhalten.
Erbringt man besondere Leistungen, kann die Prüfung auch schon vorgezogen werden. Die Prüfung fällt je nach Studiengang unterschiedlich aus - Pflicht ist meist mindestens eine mündliche Prüfung, aber es ist auch möglich, dass mehrere schriftliche Prüfungen geschrieben werden müssen. Je nach Studiengang muss die Zwischenprüfung auch in einem der beiden Nebenfächern abgelegt werden, manchmal sogar in beiden Nebenfächern.
Die Note der Prüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein, kann jedoch förderlich sein, wenn man sich für ein Stipendium bewerben will. Die Prüfungen liegen meist am Anfang der Semesterferien. In den Bachelor- und Masterstudiengängen entfällt die Zwischenprüfung. Auch ein Vordiplom wird als Zwischenprüfung bezeichnet.
In der Berufsausbildung muss in einigen Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung abgelegt werden, um den Ausbildungsstand zu überprüfen. Liegt die Ausbildungszeit bei etwa drei Jahren, muss die Prüfung im zweiten Jahr der Ausbildung abgelegt werden.
Hierbei wird das bisher Erlernte vom Auszubildenden geprüft. Auch hier nimmt die Note der Zwischenprüfung keinen Einfluss auf die Note der Abschlussprüfung.
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