Personen, die einen Schulabschluss während ihrer Regelschulzeit aus irgendwelchen Gründen nicht erreicht haben, können diesen (z.B. das Abitur) auch noch im Erwachsenenalter, beispielsweise an einer Abendschule über den zweiten Bildungsweg nachholen.
Auf dem zweiten Bildungsweg können Erwachsene einen Schulabschluss nachholen und damit noch nachträglich die Voraussetzungen erwerben, die für eine Ausbildung oder ein Studium benötigt werden.
Mögliche Institutionen, die den Erwerb von Schulabschlüssen anbieten, sind Abendgymnasien, Kollegs oder Volkshochschulen. Der Erwerb eines Abschlusses kann in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen. Teilzeitausbildungen bieten insbesondere Abendschulen, aber auch Volkshochschulen an. Diese Angebote richten sich an erwerbstätige Erwachsene, die parallel zur Arbeit die Schule besuchen möchten.
Der Unterricht findet hier mehrmals pro Woche in den Abendstunden ab. Das Abitur kann an einem Abendgymnasium je nach Qualifikation in 5 bis 7 Semestern erworben werden. Der Besuch einer Abendschule ist für den Schüler kostenfrei. Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung können an Kollegs die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erwerben.
An Kollegs werden die Schüler in Vollzeit unterrichtet und können innerhalb von 4 bis 6 Semestern das Abitur nachholen. Auch hier ist der Besuch der Schule kostenfrei, die Schüler haben sogar einen Anspruch auf Bafög. Dieses Schülerbafög wird für maximal 8 Semester gezahlt, ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.
Nach dem Erwerb der Hochschulreife können Absolventen des zweiten Bildungsweges ein Studium aufnehmen. Je nach Alter haben die Studenten hier aber keinen Anspruch mehr auf Bafög und müssen sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
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