Um einen Doktortitel zu bekommen ist eine Doktorarbeit (Dissertation) zu einem speziellen Thema eigenständig zu leisten, bei dem Forschung eine wichtige Rolle spielt. Für die Promotion gibt es einen festgelegten Ablauf und bestimmte Voraussetzungen.
Mit der Promotion (lat.: Beförderung) wird in einem bestimmten Studienfach der akademische Grad "Doktorin" bei den Frauen beziehungsweise "Doktor" bei den Männern verliehen.
Voraussetzung für das Erlangen des Doktortitels ist der Nachweis einer wissenschaftlichen Arbeit (Doktorarbeit oder Dissertation), die die Befähigung des eigenständigen Forschens in einem Spezialgebiet belegt, sowie die mündliche Prüfung (Rigorosum oder Disputation). Universitäten und gleichgestellte Hochschulen können in Deutschland die Doktorwürde verleihen – der in vielen Staaten höchste akademische Grad, mit dem die wissenschaftliche Ausbildung als grundsätzlich abgeschlossen gilt.
In Deutschland gilt die Promotion als eine Voraussetzung für die Habilitation, also der Berufung einer Habilitationskommission in die Forschung und Lehre einer Hochschule. Der Ablauf einer Promotion wird eigenständig von den einzelnen Hochschulen vorgegeben. Vorausgesetzt wird in der Regel ein geeigneter Studienabschluss mit einem guten bis sehr guten Examen. Unter Umständen sind weitere Qualifikationen nötig – Seminarscheine, Sprachnachweise und andere.
Darüber hinaus ist ein Betreuender zu wählen: der Doktorvater bzw. die Doktormutter. Schließlich muss das Promotionsvorhaben beim Ausschuss der Universitätsfakultät angemeldet werden. Nach der Annahme als Promotionsstudent wird die Dissertation angefertigt, deren durchschnittliche Länge sowie der zu veranschlagende Zeitraum von der Fachrichtung abhängig sind. In der Regel ist ein zusätzlicher Besuch von Doktorandenseminaren sowie eine Mitarbeit am Institut verpflichtend; außerdem sind Fachartikel zu publizieren.
Nach dem Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss werden zwei bis drei Gutachten erstellt. Es schließt sich die mündliche und öffentliche Vereidigung sowie die Vorbereitung zur wissenschaftlichen Publikation an. Nach dem Einholen der Druckgenehmigung erfolgt die Publikation. Pflichtexemplare sind bei den Bibliotheken abzugeben.
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