Zum Ende eines Diplomstudiengangs müssen die Studenten eine schriftliche Abschlussarbeit einreichen - das Diplom. In der Diplomprüfung ist diese Arbeit - neben weiteren schriftlichen und mündlichen Prüfungen - ein festgelegter Prüfungsteil und unerlässlich für die Erlangung des akademischen Diplomgrades.
Eine Diplomarbeit ist die Abschlussarbeit in einem Diplomstudiengang, mit deren Bestehen der Studierende den Diplomgrad erwirbt. In einer Diplomarbeit soll gezeigt werden, dass der Studierende das während seines Studiums Gelernte versteht und selbständig anwenden kann.
Die Diplomarbeit ist eine schriftliche Prüfung, die aber durchaus um eine theoretische oder praktische Prüfung erweitert werden kann. Die Voraussetzungen zum Schreiben der Diplomarbeit ergeben sich aus den fächerspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Hochschule.
Grundsätzlich müssen alle Scheine erbracht sein. Auch vorgeschriebene Pflichtpraktika und Zwischenprüfungen müssen absolviert sein. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Prüfungsamt hat der Studierende meistens sechs Wochen Zeit zum Schreiben seiner wissenschaftlichen Arbeit.
Grundlagen hierfür sind Recherchearbeiten, Forschungsarbeiten und das kritische Auseinandersetzen mit wissenschaftlicher Literatur. Während der Diplomarbeit wird der Prüfling von einem Dozenten begleitet und unterstützt.
Nach Beendigung der Arbeit bewertet dieser Dozent die Leistung anhand vorgegebener Kriterien. Eine zweite Bewertung erfolgt durch einen Zweitprüfer. Wird die Diplomarbeit als bestanden bewertet und möchte oder darf der Prüfling keine Nachbesserung durchführen, fließt die Note in die Gesamtnote des Diploms mit ein. Mit welcher Gewichtung dies stattfindet, ist von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang verschieden.
Eine Diplomarbeit ist immer in mehrfacher Ausführung abzugeben. Viele Hochschulen verlangen zusätzlich eine digitale Kopie, um die Arbeit mit Hilfe einer speziellen Software auf Plagiate überprüfen zu können.
Auf freiwilliger Basis kann eine Diplomarbeit zudem veröffentlicht werden. Sowohl durch die Abgabe an das Prüfungsamt als auch durch die Veröffentlichung verliert der Verfasser nicht die Urheberrechte an seiner Arbeit.
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