Die Annahme an einer Berufsakademie eröffnet dem Studierenden große Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Ausbildung erfolgt im Dualen System mit einem Ausbildungsbetrieb und somit Praxiserfahrung. Der Abschluss an einer Berufsakademie wird mehr und mehr dem Bachelor gleichgesetzt.
Berufsakademien sind Bildungseinrichtungen, in welchen eine starke Orientierung zu praktischen Lehren herrscht. Im Gegensatz zur Fachhochschule oder Universität ist die Berufsakademie nicht als Hochschule anerkannt, daher kann sie auch keine akademischen Grade verleihen.
Die Berufsakademie ist mit der Berufsschule zu vergleichen, ein Teil des Fachstudiums findet an der Akademie statt, ein Teil der Ausbildung in einem Unternehmen. Das Studium an einer Berufsakademie ist daher als duales System zu betrachten. Normalerweise werden die Bewerber erst nach Vorlage eines dreijährigen Ausbildungsvertrages angenommen. Im Wechsel von ca. drei Monaten finden nun Praxis- und Theoriephasen statt. Absolventen einer Berufsakademie schließen ihr Studium entweder mit dem Bachelor oder dem Diplom ab, diese Auszeichnungen sind allerdings keineswegs mit den akademischen Graden zu vergleichen.
Wenn Personen an einer Berufsakademie eingeschrieben sind, werden diese vom Staat normalerweise wie ein normaler Student behandelt. Dies ist vor allem aufgrund einiger Vorgänge wichtig, zu diesen gehört die Laufbahnverordnung, Regelungen für Steuerberater und das Besoldungsrecht.
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