Durch einen Streik und die damit verbundene Niederlegung der Arbeit fordern Arbeitnehmer Veränderungen bzw. Verbesserungen von Seiten des Arbeitgebers ein. In den meisten Fällen werden eine Erhöhung des Lohnes oder bessere Arbeitszeiten eingefordert.
Beim Streik legen die Arbeitnehmer eines Betriebes, einer Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft die Arbeit nieder, um von politisch oder ökonomisch Mächtigen ein Zugeständnis abzuverlangen.
Während solche globalen volkswirtschaftlichen Streiks eher im Ausland bekannt sind, streikt man in Deutschland im Rahmen der Tarifautonomie der Sozialvertragsparteien für höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen. Dieses Streikrecht in Deutschland ergibt sich aus dem Grundgesetz, das es den Sozialpartner gestattet, ihre Regelungen autonom zu treffen.
Sozialpartner sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Die wichtigsten und größten Gewerkschaften sind im Deutschen Gewerkschaftsbund organisiert. Es gibt aber auch kleine Gewerkschaften wie zum Beispiel die Lokführer, die in ihrem jeweiligen Bereich großen Einfluss haben aber nicht im DGB organisiert sind.
Ein Streik ist dann möglich, wenn sich die jeweiligen Vertragsparteien nicht über die Regelung des Lohns oder von sonstigen Arbeitsbedingungen einigen können. Dann findet eine Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder statt, die mit 75 Prozent Mehrheit einen Streik beschließen können. Anschließend legt die Gewerkschaftsführung fest, ob und wie viele Mitglieder wo in den Streik eintreten können. Dabei sind dann punktuelle, zeitliche begrenzte Schwerpunktstreiks genauso möglich wie unbefristete flächendeckende Streiks.
Meist kommt es nach ein paar Tagen zu einem Schlichtungsverfahren und der Streik wird nach einer erneuten Urabstimmung beendet. Der neue Tarifvertrag wird für eine bestimmte Zeit wirksam und kann dann über Verhandlungen und/oder Streiks erneut verbessert werden.
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