Unter Schwarzarbeit fällt jegliche Arbeit und Diensleistung (z.B. im Handwerk), die nicht offiziell angemeldet ist. Daher werden zum Beispiel keine Steuern an den Staat abgeführt, was einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht.
Bei Schwarzarbeit geht geht es darum, dass Arbeitsleistungen gegen Geld erbracht werden, ohne dass das Finanzamt oder die Sozialversicherung mitkassiert, obwohl sie rechtlich dazu einen Anspruch hätten.
Schwarzarbeit ist besonders beliebt im Bau- und Wohnungsbereich. Wer eine Wohnung renovieren will, der bekommt schon mal die Frage gestellt, ob man denn als Auftragsgeber eine Rechnung benötige. Damit ist im Klartext gemeint, dass die Tätigkeit und die Bezahlung nicht über die Bücher laufen sollten. Dem Finanzamt entgeht so die Mehrwertsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer des Unternehmens, das die Auftragsmaßnahme durchführt.
Sollte der Unternehmer darüberhinaus noch Mitarbeiter einsetzen, die den Auftrag ausführen und diese ebenso schwarz bezahlen, wie er sein Geld erhält, dann wird dem Finanzamt auch die Einkommenssteuer dieser Mitarbeiter entzogen. Und der Sozialversicherung entgehen die notwendigen Zahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Schwarzarbeit ist im höchsten Maße relevant für die Berechnung des Bruttosozialprodukts und die Festlegung des notwendigen Umfangs der Steuern und der sozialen Transferleistungen. Man schätzt, dass etwa ein Drittel der Wertschöpfung innerhalb Europas auf schwarze oder graue Märkte zurückgeführt werden kann.
Der graue Markt unterscheidet sich dabei vom Schwarzmarkt durch die unklare Rechtslage. Während Schwarzarbeit verboten ist, kann Nachbarschaftshilfe in einen gewissen Umfang legal sein. Wie man am Erfolg der Baumärkte sieht, ist dieser graue Bereich auch höchst relevant.
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