18. Januar 2011
Dass die Bundesagentur für Arbeit oftmals auch für die Bewerbungskosten aufkommt, dürfte den meisten Arbeitssuchenden bekannt sein. Eine solche Übernahme ist dabei natürlich nicht immer garantiert. Doch welche Voraussetzungen müssen überhaupt erfüllt sein, damit die Bundesagentur für Arbeit die Bewerbungskosten übernimmt?
Zunächst einmal sind die Regelungen, welche die Förderung des Arbeitssuchenden in Form einer Rückerstattung der Bewerbungskosten betreffen, komplex und vielfältig. Damit soll das Regelwerk der Anforderung des Gesetzgebers gerecht werden, nach welcher die Kostenübernahme flexibel und unbürokratisch vonstatten gehen soll. Darüber hinaus ist die Arbeitsagentur auch zu keiner Kostenübernahme verpflichtet. Im entsprechenden Gesetzwerk ist deshalb selten auf direkte Formulierungen die Rede. Stattdessen findet häufig der Konjunktiv Verwendung, was beispielsweise bei "...kann gefördert werden" der Fall wäre. In der Praxis bedeutet dies, dass die Übernahme von Bewerbungskosten eine subjektive Sache ist, über welche seitens der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit entschieden wird. Wichtig ist es aber auf jeden Fall, den Antrag vor der Entstehung der Kosten zu stellen. Ansonsten muss damit gerechnet werden, dass ein nachträglich eingereichter Antrag keine Beachtung findet.
Gegenüber dieser Regelung gibt es aber eine Ausnahme. Sobald nämlich zwischen der Agentur und dem Arbeitssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung besteht, welche im § 15 des zweiten Sozialgesetzbuches geregelt ist, müssen die Bewerbungskosten übernommen werden. Die Arbeitsagentur muss dann all jene Bestrebungen finanziell unterstützen, welche den im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Zielen dienen.
Doch auch wenn die Agentur für Arbeit die Bewerbungskosten nicht übernehmen sollte, heißt das noch lange nicht, dass die Kosten zwangsweise selbst vollständig übernommen werden müssen. Stattdessen kann dann noch darauf gehofft werden, dass diese bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden können. Die Regelungen hierfür sind aber ebenso komplex, weshalb man sich zunächst ausführlich informieren sollte, bevor es zum Absetzen dieser Kosten kommt.
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