Fußball-WM kein Kündigungsgrund

Von Kathrin Müller
29. Juni 2011

Wollen Angestellte am Arbeitsplatz die Spiele der Fußball-WM verfolgen, müssen die Arbeitgeber dies tolerieren. Eine fristlose Kündigung sei in diesem Fall nicht rechtens, urteilte nun das Frankfurter Arbeitsgericht.

Die Entscheidung der Frankfurter Richter beruht auf einem Ereignis aus der Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr. Ein Verkäufer brachte einen Fernseher mit zum Arbeitsplatz und sah sich dort während der Arbeitszeit ein WM-Spiel an. Sein Chef kündigte ihn daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht urteilte, dass ein solches Verhalten weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertige. Die Richter sprachen Fußball eine gesellschaftliche Bedeutung bei und sahen die Verletzung des Arbeitsvertrages im vorliegenden Fall als nur wenig gewichtig. Auch sei es die erste vertragliche Verfehlung des Verkäufers gewesen. Sein Arbeitgeber hätte ihm demnach erst abmahnen müssen.