Oberverwaltungsgericht kippt in NRW das Recht auf die Raucherpause

Von Laura Busch
9. April 2010

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Arbeitnehmer in der Stadt Köln kein Anrecht mehr auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit haben (Aktenzeichen: 1 A 812/08). Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter der Stadt gegen die Regelung zum Nichtraucherschutz geklagt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgericht. Dieses hatte entscheiden, dass eine Zigarette auf dem Hinterhof keine zulässige Arbeitsunterbrechung darstellt, wie es etwa beim Toilettengang der Fall ist.

Das Gericht sah keine Diskriminierung von Rauchern in dem Urteil, da auch Nichtraucher während der Arbeitszeiten im Büro anwesend sein müssen. Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Ulrich Lau erklärte, es sei noch nicht abzusehen, ob das Urteil über NRW hinaus eine Bedeutung habe.