Neue Rechtslage für EU-Bürger: Unter Umständen Anspruch auf Hartz IV

Von Ingrid Neufeld
16. Oktober 2013

Bisher mussten sich EU-Bürger, die nach Deutschland kamen, selber um eine Arbeit bemühen und sich aus eigener Kraft versorgen. Eine rumänische Familie lebt schon seit Jahren in Deutschland. Trotzdem wurde ihr Antrag auf Hartz IV im Jahr 2010 abgewiesen. Die Familie klagte und das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen gab der Familie Recht.

Noch hat das Urteil keine Rechtskraft. Eine Revision ist möglich. Das Gericht begründete den Entscheid mit dem Hinweis, dass der Passus, dass "EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen" haben, auf die Familie nicht angewandt werden könne. Sie begründeten dies damit, dass sich diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon längere Zeit in Deutschland aufgehalten habe.

Von der Entscheidung könnten 130.000 Menschen, die ursprünglich aus Bulgarien und Rumänien stammen, profitieren. Sie alle haben oft keinerlei Aussicht auf Arbeit. Jetzt können sie Hartz IV beantragen, was enorme Zusatzkosten für die Kommunen bedeuten könnte.