31. August 2010
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz müssen Schönheitschirurgen und Ärzte den Patienten vor einer Schönheitsoperationen über alle möglichen Nebenwirkungen aufklären, auch wenn diese nur sehr selten auftreten können. Zudem müssen sie sehr detailliert und für den Patienten verständlich formuliert werden, ansonsten wird gegen die Berufspflichten verstoßen.
Ist dies der Fall, muss mit einer Geldstrafe und mit einem Verweis gerechnet werden. Das Urteil wurde im Bezug auf einen Fall veröffentlicht, in dem ein Patient nicht über eine mögliche Durchblutungsstörung nach einer Fettabsaugung aufgeklärt wurde. Der Bauch verfärbte sich dunkel und der Betroffene musste daraufhin vier Mal operiert werden.
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