Die Klassen des Deutschen Reitabzeichens
Auf dem Rücken der Pferde liegt das Glück der Erde. Schon der Volksmund weiß um die entspannende Atmosphäre, die das Reiten bieten kann. Wer jedoch hoch hinaus will und an den großen Turnieren teilnehmen möchte, muss im Regelfall über eines der unterschiedlichen Reitabzeichen verfügen. Insgesamt gab es bis 2014 fünf Klassen, in denen man ein Reitabzeichen erwerben konnte; danach wurde ein neues System eingeführt. Informieren Sie sich über die Klassen des Deutschen Reitabzeichens.
Die Basis aller Abzeichen
Grundlegend für jede der nachfolgend im Detail erläuterten Stufen ist es, dass der Reiter bereits den Basispass zur Pferdekunde vorweisen kann. Verfügt er über diesen noch nicht, darf er sich nicht zu den Prüfungen anmelden. Nötig ist es dabei, praktische und theoretische Kenntnisse zu bestätigen, die etwa in
- der Annäherung
- dem Führen
- dem Pflegen oder
- dem Füttern
eines Pferdes gesehen werden können. Auch das Verhalten des Vierbeiners muss jederzeit einschätzbar sein. Derartige Basispässe werden bei allen Reit- und Fahrvereinen erworben, die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung akzeptiert sind und die insofern die dort gesetzten Standards erfüllen.
Unterschiedliche Klassen bis 2014
Niveaustufen:
- Klasse E: Einsteiger
- Klasse A: Anfänger
- Klasse L: Leicht
- Klasse M: Mittelschwer
- Klasse S: Schwer
Den Reitern standen bis zum Jahr 2014 insgesamt fünf verschiedene Klassen offen, in denen sie ein Abzeichen erwerben können. Bei ihnen handelte es sich um die vier obligatorischen Stufen I bis IV sowie das zusätzliche goldene Abzeichen.
- Die ersten vier Genannten wurden auf der Basis einer Prüfung verliehen, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestand.
- Demgegenüber erfolgte die Aushändigung des goldenen Abzeichens lediglich auf der Anerkennung solcher Erfolge, die in offiziellen Wettkämpfen und Turnieren durch einen Sportler errungen wurden.
Sämtliche Ehrenzeichen bauten in ihrer Wertung aufeinander auf. Es war somit nicht möglich, eine dieser Stufen zu überspringen. Alle Fristen und Normen mussten eingehalten werden.
Abweichende Niveaustufen
Doch nicht alleine die Klassen unterschieden sich. In jeder von ihnen variierte das Niveau, das der Prüfling nachweisen musste.
Hierbei wurden insgesamt fünf Kategorien umfasst. Diese begannen mit der Klasse E für Einsteiger, erstrecken sich zur Klasse A für Anfänger, der Klasse L für leichte sowie der Klasse M für mittelschwere Übungen.
Abschließend blieb die höchste Wertung: Die Klasse S stand für schwere Aufgaben, die innerhalb der Prüfungen zur Erlangung eines Abzeichens gefordert wurden. Ob und welche Niveaustufen nachgewiesen werden mussten, hing dabei von den jeweiligen Klassen ab. Je besser das eigene Können, desto mehr Optionen standen dem Reiter somit offen.
Im Folgenden erhalten Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Abzeichen bis 2014.
Das "kleine Reitabzeichen" - DRA Klasse IV
Die unterste Stufe aller Klassen bildete das so genannte kleine Reitabzeichen.
Voraussetzungen
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung, die zur Ausgabe berechtigt ist, hat die Voraussetzungen an die Sportler und die Pferde dabei bewusst niedrig gehalten.
So genügte es bereits, dass der Reiter einem Pferdesportverein angehörte, der selbst einen Bestandteil dieses Verbandes darstellte, sich also an das offizielle Regelwerk hielt, sowie die Chancen zur Förderung der Sportler gewährleistete. Eine Altersbeschränkung bestand dabei nicht - auch Interessierte in ihren reiferen Jahren konnen die Prüfung somit ablegen.
Etwas Anderes galt für die Pferde, die wenigstens das fünfte Lebensjahr erreicht haben mussten. Verpflichtend war darüber hinaus die Vorlage des Basispasses Pferdekunde sowie der Nachweis zur Ableistung des Vorbereitungskurses auf die Prüfung.
Bestandteile
Die Begutachtung des Könnens bestand aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Praxis
Beim Erstgenannten mussten die Kandidaten Lektionen in Anlehnung an die Dressurklasse E sowie eine Stilspringübung mit Standardanforderungen ebenfalls der Klasse E nachweisen. Alternativ dazu konnte der Bewerber jedoch auch Übungen des Geländereitens präsentieren. Wichtig bei alledem war es jedoch, dass es zu nicht mehr als zwei Abwürfen und drei Weigerungen des Pferdes kam.
Theorie
Der theoretische Teil der Wissensabfrage umfasste demgegenüber die Grundkenntnisse
- der Reitlehre
- der Koordinations- und Konditionsfähigkeiten
- der Regeln des Tierschutzes sowie
- des allgemeinen Verhaltens von Reiter und Pferd im Wald, auf öffentlichen Wegen, im Gelände oder sogar im Straßenverkehr.
Bestanden wurde die Prüfung, wenn in jeder ihrer Teilbereiche mindestens eine Note von 5,0 vorgewiesen werden konnte. Wird dieser Wert in lediglich einer der drei Kategorien - Dressur, Springen sowie Theorie - nicht erreicht, gilt die gesamte Begutachtung als gescheitert. Selbst die erfolgreichen Ergebnisse konnten dann nicht für eine Wiederholung vorgemerkt werden.
Nach frühestens drei Monaten war die Prüfung ein zweites Mal vorzunehmen, wobei nun abermals alle drei Gattungen zu absolvieren und jeweils die Mindestnote von 5,0 zu erlangen waren.
Es empfahl sich daher, den verpflichtenden Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung gewissenhaft zu verfolgen und sich auch die entsprechenden Fähigkeiten im Dressur- und Springreiten anzueignen. Zudem sollten mehrere Übungsstunden mit dem Pferd vorgenommen werden.
Das "bronzene Reitabzeichen" - DRA Klasse III
Voraussetzungen
Wie bereits beim so genannten kleinen Reitabzeichen, so bestanden auch in der DRA Klasse III nahezu keine Anforderungen an den Sportler, um die Prüfung absolvieren zu dürfen. Abermals war er jedoch gehalten, in einem der dem Verband angehörenden Vereine eine Mitgliedschaft zu besitzen
Das Pferd musste zudem mindestens fünf Jahre alt sein. Erheblich war darüber hinaus die Vorlage des kleinen Reitabzeichens. Konnte dieses nicht nachgewiesen werden, darf eine Prüfung lediglich in der entsprechenden DRA Klasse IV stattfinden.
Bedeutsam war daneben, dass die Begutachtung der eigenen Fähigkeiten in der Klasse IV mindestens drei Monate zurückliegt. Wurde diese Frist nicht eingehalten, war eine Anmeldung nicht zulässig.
Bestandteile
Abermals galt es, einen praktischen und einen theoretischen Teil zu absolvieren.
Praxis
Die Übungen des Dressurreitens und des Stilspringens umfassten dabei die Klasse A, wobei gemäß den Vorgaben der Richter Kenntnisse im Trab und im Galopp zu bestätigen waren. Auch hier durften nicht mehr als zwei Abwürfe oder ein dreimaliges Ungehorsam des Pferdes vorliegen.
Theorie
Der theoretische Bereich der Wissensabfrage dehnte sich dagegen im Vergleich zur Klasse IV deutlich weiter aus. Kenntnisse in
- der Pferdehaltung
- der Veterinärkunde
- der Teilnahme am Turniersport sowie
- der Reitlehre der Anforderungen an die Klasse A
waren dabei verpflichtend. Ebenso mussten die Bestimmungen des Tierschutzes sowie des ordnungsgemäßen Verhaltens von Mensch und Tier nachgewiesen werden können.
Schwerpunktlegung
Möglich war es, dass bereits innerhalb der Prüfung ein individueller Schwerpunkt gelegt werden konnte. Dieser umfasste das Dressur-, Spring- oder Geländerreiten in besonderem Maße. Allerdings gab es bei den zu begutachtenden Übungen sowie der Benotung einige Abweichungen um Vergleich zur herkömmlichen Prüfung. Letztgenannte war mit einer Wertung von 5,0 in allen Teilbereichen bestanden.
Die Schwerpunkte, die nach eigenem Wunsch absolviert werden konntenn, setzten hingegen deutlich höhere Anforderungen voraus, erwiesen sich insofern als komplexer und anspruchsvoller und mussten darüber hinaus auch eine Mindestnote von 6,0 erreichen.
Solche disziplinspezifischen Abzeichen waren vor allem dann sinnvoll, wenn ein Reiter künftig Turniere und ähnliche Wettbewerbe in einer dieser sportlichen Gattungen anvisiert und dafür die entsprechende Ausbildung nachweisen musste.
Das "silberne Reitabzeichen" - DRA Klasse II
Voraussetzungen
Die Anmeldung zur Prüfung des silbernen Reitabzeichens erfolgte ohne größere Erfordernisse. Lediglich der Leistungsnachweis der Klasse III musste bestanden worden sein und durfte nicht weniger als 12 Monate zurückliegen. Zeit genug also, um die eigenen Fertigkeiten zu verbessern, den verpflichtenden Vorbereitungskurs zu absolvieren und sich anschließend der Prüfung zu widmen.
Für sie bestand kein Mindestalter. Eine Ausnahme davon machten lediglich die Pferde, die das fünfte Lebensjahr erreicht haben mussten. Wollte sich der Sportler mit dem Abzeichen auf eine der drei Disziplinen des Spring-, Dressur- oder Geländereitens spezialisieren, so mussten die Vierbeiner sogar sechs Jahre erreicht haben. In der Regel wurden dabei übrigens ältere Pferde bevorzugt eingesetzt.
Bestandteile
Die Prüfung selbst umfasste zunächst einen praktischen Teil. Er beinhaltete Dressur- und Stilspringübungen der Klassen L.
Die Abkürzung bezog sich dabei auf den Schwierigkeitsgrad, wobei das "L" etwas optimistisch für vermeintlich leichte Aufgaben zugewiesen wurde. Dennoch war für den Sportler zwischen der anfänglichen Klasse A und jener Klasse L ein erhebliches Leistungspensum zu überwinden.
Die theoretischen Kenntnisse dehnten sich dagegen auf das Anlegen und den ordnungsgemäßen Umgang mit der Kandare aus. Auch Kompetenzen hinsichtlich der Veterinärkunde sowie der Pferdehaltung mussten durch den Prüfling bestätigt werden. In jeder der Disziplinen war dabei eine Mindestnote von 6,5 zu erreichen - auch hier stiegen also die Anforderungen, die die Deutsche Reiterliche Vereinigung an ihre Kandidaten stellte.
Alternative Wege
Bedeutsam war es, dass das silberne Reitabzeichen neben diesen Prüfungen auch auf zwei weiteren Wegen erlangt werden konnte. Einerseits durfte dabei abermals eine Spezialisierung auf die Disziplinen des Spring- oder Dressurreitens erfolgen, die einen etwas erhöhten Schwierigkeitsgrad aufwerfen und ebenfalls mit der Mindestnote 6,5 in jeder Kategorie beendet werden mussten. Auch hier waren praktische und theoretische Kenntnisse zu bestätigen.
Die zweite Option zum Erhalt des Abzeichens stellten hingegen die Erfolge dar, die in den Turnieren und Wettkämpfen unterschiedlicher Niveaustufen errungen wurden. Je erfolgreicher der Reiter und sein Pferd dabei agierten, desto eher konnten sie sich die Platzierungen zur Qualifikation für die DRA Klasse II anrechnen lassen.
Das "silberne Reitabzeichen mit Lorbeer" - DRA Klasse I
Voraussetzungen
Wer seit mindestens einem Jahr im Besitz der DRA Klasse II war, durfte sich nachfolgend für die Prüfung zum silbernen Reitabzeichen mit Lorbeer anmelden. Hierbei handelte es sich um die letzte Leistungsstufe, die anhand einer Bewertung der praktischen und theoretischen Kenntnisse errungen werden konnte.
Das höchste Abzeichen - das goldene Reiterabzeichen - wurd hingegen lediglich aufgrund bestimmter Turniererfolge verliehen. Die DRA Klasse I warf insofern keine nennenswerten Erfordernisse auf, mit der Ausnahme, dass das Pferd das Mindestalter von sechs Jahren erreicht haben musste.
Erfolgte eine Spezialisierung auf das Dressur- oder Springreiten, so musste der Vierbeiner sogar mindestens sieben Lebensjahre vorweisen können. Für den Reiter bestand eine Altersbeschränkung nicht.
Bestandteile
Dressurübungen sowie ein Stilspringen der Klasse M und daher mit mittelschwerer Anforderung musste der Kandidat bestätigen. Mehr als zwei Abwürfe oder drei Weigerungen darf er dem Pferd dabei nicht gewähren - widrigenfalls kam es zum Ausschluss von der Prüfung, die innerhalb eines Jahres und frühestens nach drei Monaten abermals aufgenommen werden konnte.
Der theoretische Teil der Leistungsabfrage umfasste dagegen die Kompetenzen in der Reitlehre, die erneut in der mittelschweren Niveaustufe nachgewiesen werden mussten. Jede der Disziplinen war bestanden, wenn sie mit einer Mindestnote von 6,5 beendet wurde, die also im Bereich der befriedigenden bis guten Wertung angesiedelt war. Erreichte der Reiter diese Norm nicht, konnte auch er nach Ablauf eines Vierteljahres die Prüfung wiederholen.
Spezialisierungen
Wie bereits in den vorherigen Klassen DRA II und DRA III, so konnte auch beim silbernen Reitabzeichen mit Lorbeer eine Spezialisierung auf das Gelände-, Dressur- oder Springreiten erfolgen. Abermals wurde das Niveau im Vergleich zu den üblichen Prüfungen leicht angehoben, die Bewertung blieb indes bestehen: Der Kandidat musste wenigstens eine Note von 6,5 erreichen.
Zudem durfte auch er durch Erfolge in den Wettkämpfen des Reitsports das Abzeichen erwerben. Hierbei lagen die Anforderungen jedoch sehr hoch. So mussten etwa fünf Turniere der schwierigsten Stufe mit einer Wertung unter den ersten fünf Plätzen beim Springen oder in der Dressur absolviert werden.
Das deutsche Reitabzeichen in Gold ("Goldenes Reitabzeichen")
Wer sich durch die Prüfungen der unteren Klassen gearbeitet hatte, konnte im Laufe der Karriere auch seine Leistungen für sich sprechen lassen. So war es möglich, durch die Anerkenntnis bestimmter Qualifikationen und Normen das geforderte Niveau für das Reitabzeichen in Gold zu erreichen und damit die höchste Weihe dieses Sports zu erlangen.
Antragsstellung
Im Gegensatz zu den vorherigen Stufen erfolgte hier keine abermalige Begutachtung eines praktischen Könnens oder theoretischen Wissens. Der Kandidat musste vielmehr einen Antrag bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung stellen und dort seine Erfolge anerkennen lassen, die er bei Turnieren und anderen Wettkämpfen erreicht hat.
Hierbei gab es aber sehr detaillierte Bestimmungen darüber, welche Platzierungen notwendig waren, um das goldene Abzeichen überreicht zu bekommen. Ebenso mussten die Wertungen von der Vereinigung anerkannt sein, was gerade bei Wettbewerben im Ausland oft nicht der Fall war. So konnte es in anderen Ländern abweichende Normen und Klassen geben, die den deutschen Vorgaben nicht entsprachen und somit nicht akzeptiert wurden.
Bestandteile und nötige Leistungen
Die Regelungen zur Erteilung des goldenen Abzeichens umfassten diverse Turniere und die dabei zu erringenden Platzierungen. So konnten etwa Topränge oder sogar Siege in den renommierten internationalen Championaten erforderlich sein.
Doch auch in den unteren Niveaustufen, die sich auf mittlere bis schwere Leistungen ausstrecken, durften die erwünschten Normen erfüllt werden. Allerdings waren dabei quantitativ mehr Platzierungen im oberen Segment erforderlich. Es lohnte sich also, das Regelwerk einmal genauer zu studieren und eine individuell maßgeschneiderte Leistungsanforderung zu erstellen.
Sie konnte anschließend gemäß des Antrags des Bewerbers durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung überprüft und sodann anerkannt werden. Ratsam war es dabei, lediglich an offiziellen Turnieren teilzunehmen, die vom deutschen Verband unterstützt werden.
Das Reiterabzeichen in Gold für beeinträchtigte Personen
Geistig oder körperlich beeinträchtigte Personen konnten gleichfalls das Reiterabzeichen in Gold erwerben. Erforderlich war es in diesen Fällen, dass die Kandidaten einen Sportgesundheitspass durch das Deutsche Kuratorium für therapeutisches Reiten ausgestellt bekommen haben. Bei dieser Institution konnten sie nachfolgend den Antrag auf Anerkennung ihrer Leistungen stellen.
Auch diese Bewerber mussten also bei den offiziellen Turnieren, Welt- und Europameisterschaften oder sogar den Paralympics ein bestimmtes Niveau erreichen. Neben dem Kuratorium konnte aber ebenso die Deutsche Reiterliche Vereinigung die Anerkennung der Normen übernehmen und ebenso das Goldene Abzeichen aushändigen.
Die Anforderungen wichen in beiden Fällen nicht voneinander ab, blieben also jeweils gleich. Die höchste Stufe des Abzeichens stand daher allen Personen offen.
Das Deutsche Reitzeichen seit 2014
Im Januar 2014 kam es zur Ablösung der alten Reitabzeichen durch neue. Vor allem durch die Tatsache, dass nun jedes Reitabzeichen in jedem Alter erworben werden kann, unterscheiden sich die Änderungen.
Es gibt seitdem Reitzeichen 10 bis 1; von diesen können 10 bis 6 in einer beliebigen Reihenfolge abgelegt werden. Auch mehrfache Wiederholungen sind möglich.
Reitabzeichen 10
Hierbei gibt es die geringsten Ansprüche. Es ist dem vorherigen Motivationsabzeichen Steckenpferd gleichzustellen. Um es ablegen zu können, benötigt man einen Lehrgang zur Vorbereitung.
Der praktische Teil besteht aus einem Ritt mit oder ohne Sattel im Schritt und Trab, hintereinander oder an der Longe. In der Stationsprüfung muss man die Basis der Pferdepflege zeigen sowie die Grundlagen der Bodenarbeit.
Reitabzeichen 9
Das Reitabzeichen 9 ist dem früheren Kleinen Hufeisen gleichzusetzen. Man reitet in der Gruppe Schritt, Trab sowie Galopp. Es gibt drei Stationsprüfungen:
- Pferdevorbereitung zum Reiten
- Basisaspekte des Pferdeverhalten sowie der ethischen Grundsätze
- Bodenarbeit
Reitabzeichen 8
Beim Reitabzeichen 8 gibt es zwei Teilprüfungen; sie sollten auf dem Außenplatz abgelegt werden, wenn möglich. Entscheidend ist eine Vorstellung des Pferdes in Anlehnung an die Dressurprüfungen der Klasse E. Im zweiten Teil gilt es, eine Geschicklichkeitsaufgabe zu reiten.
Reitabzeichen 7
Das Reitabzeichen 7 ist dem früheren großen Hufeisen gleichzusetzen. Die Dressurprüfung wird angelehnt an die Klasse E geritten; ohne Bügel reitet man dabie mindestens im Trab.
Im zweiten Teil kommen Hindernisse dazu. Abgeschlossen wird mit Stationsprüfungen.
Reitabzeichen 6
Das Reitabzeichen 6 enthält eine Dressuraufgabe in Anlehnung an die Klasse E sowie niedrige Sprünge. Bei den Stationsprüfungen kommt es auf
- Pferdegesundheit
- Fütterung und
- Pferdehaltung
an. Es gibt zudem eine Dreiecksprüfung, bei der die Bodenarbeit abgefragt wird.
Beim Reitabzeichen 6 müssen erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert werden. In den Stationsprüfungen muss gezeigt werden, wie gut man sich in der , und auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.
Reitabzeichen 5
Das Reitabzeichen 5 ist dem früheren Deutschen Reitabzeichen Klasse IV gleichzusetzen.
Reitabzeichen 4
Das Reitabzeichen 4 ist dem früheren Deutschen Reitabzeichen Klasse III gleichzusetzen.
Reitabzeichen 3
Das Reitabzeichen 3 ist neu und überbrückt das Niveau zwischen RA4 und RA 3.
Reitabzeichen 2
Das Reitabzeichen 2 ist dem früheren Deutschen Reitabzeichen Klasse II gleichzusetzen.
Reitabzeichen 1
Das Reitabzeichen 1 ist dem früheren Deutschen Reitabzeichen Klasse I gleichzusetzen.