Unzulässige Vornamen in Deutschland

In Deutschland gibt es ein Namensrecht. Laut diesem sind bestimmte Namen von vorneherein verboten. Andere Namen können von dem zuständigen Standesbeamten abgelehnt werden.

Von Claudia Rappold

Erlaubt, verboten, abgelehnt?

Maßgeblich dafür ist das "Internationale Handbuch der Vornamen" oder die Namen widersprechen den Dienstanweisungen der Standesbeamten und ihrer Aufsichtsbehörden. Eltern haben aber immer noch die Möglichkeit des Versuchs, einen abgelehnten Namen auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.

Nicht zulässig sind Namen, die:

  1. das Kind lächerlich machen
  2. das Kindswohl verletzen
  3. anstößig sind
  4. einfach unpassend sind

Beispiele verbotener und abgelehnter Namen

So darf ein Kind beispielsweise nicht Verleihnix, Satansbraten, Bierstube oder Störenfried genannt werden.

Erlaubt sind mittlerweile aber Namen wie Judas und Kain, obwohl die Standesbeamten dann einen zweiten Vornamen empfehlen, die nicht mehr auf den Jesus-Verräter Judas Ischariot hinweisen. Trotzdem ist es nicht anzuraten, Kindern einen solchen Namen zu geben, der sie belasten könnte.

Jesus hingegen ist in Spanien ein gebräuchlicher Vorname. Jesus Christus allerdings dürfte nicht erlaubt sein. Von Gerichten als Name abgelehnt wurden beispielsweise außerdem:

  • Berlin
  • Borussia
  • Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus
  • Lenin
  • Lord
  • Moewe
  • Navajo
  • Pfefferminze
  • Puschkin
  • Sonne
  • Tom Tom
  • Woodstock

Andere Gerichte können aber wieder anders entscheiden oder das Urteil widerlegen. Außergewöhnliche Namen wie, Emma Tiger, Emilie-Extra oder November wurden von deutschen Gerichten erlaubt.

Weiterhin verboten sind alle Titel wie Graf, Baron, Doktor oder ähnliches, sie dürfen nicht als Vornamen benutzt werden.

Die Frage des Geschlechts

Bleibt die Frage, warum manche Eltern ihren Kindern so eigenartige Namen geben wollen und was sie ihnen damit für die Zukunft antun.

Nach einem neuesten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss der Name auch nicht mehr eindeutig auf das Geschlecht hinweisen und es muss kein Zweitname hinzugefügt werden, um dieses zu kennzeichnen. So kann beispielsweise der Name Kim für Jungen und für Mädchen verwendet werden.

Allerdings dürfen keine typischen weiblichen Namen für Jungen verwendet werden oder umgekehrt. Eine Ausnahme ist Maria als Zweitnamen für Jungen.