Nötige Behördengänge und Formalitäten nach der Geburt eines Kindes

Neun Monate Warten haben nun ein Ende! Das Baby ist endlich geboren! Nun stehen jedoch einige Behördengänge und Formalitäten an.

Von Claudia Haut

Behördengänge passen zwar so gar nicht in die wunderbare erste Zeit mit einem Baby hinein, dennoch sind sie notwendig und können nur von den Eltern selbst erledigt werden.

Geburtsurkunde

Als erstes braucht das neugeborene Baby einen Namen, um vom Standesamt eine Geburtsurkunde erhalten zu können. Diese wiederum wird benötigt, um das Kind krankenversichern zu lassen oder um Kinder- und Elterngeld zu beantragen.

Dazu muss der frischgebackene Vater im zuständigen Standesamt persönlich erscheinen, oder die erforderlichen Daten werden von der Geburtsklinik an das Standesamt weitergeleitet.

Das Standesamt benötigt zur Ausstellung einer Geburtsurkunde:

  1. eine Geburtsbescheinigung des Krankenhauses bzw. der Hebamme
  2. die Personalausweise der Eltern
  3. die Geburtsurkunden der Eltern
  4. das Familienstammbuch, wenn die Eltern verheiratet sind
  5. eine Vaterschaftsanerkennungserklärung, wenn die Eltern (noch) nicht verheiratet sind

Normalerweise informiert das Standesamt auch das zuständige Einwohnermeldeamt über die Geburt des Babys, so dass die Eltern hier nichts unternehmen müssen. Im Zweifel kann man aber im Einwohnermeldeamt anrufen und nachfragen. Möchte man seine Lohnsteuerkarte gleich ändern lassen, so kann dies bei der Gelegenheit auch erledigt werden.

Krankenversicherung

Wie bereits erwähnt, muss das Baby natürlich auch krankenversichert sein. Dazu ruft man bei seiner Krankenkasse an und informiert diese zuerst telefonisch über die Geburt des Babys.

In der Regel benötigt die Krankenkasse dann noch die Geburtsurkunde, um das Baby versichern zu können.

Kindergeld und Elterngeld

Ganz wichtig ist es natürlich auch das Kindergeld und Elterngeld zu beantragen. Dazu muss man sich die entsprechenden Formulare im Internet herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die angegebenen Adressen schicken.

Elterngeld kann rückwirkend nur für maximal drei Monate gezahlt werden, mit der Beantragung sollte man also nicht zu lange warten.

Mutterschutzzeiten

Natürlich muss auch der Arbeitgeber über die Geburt informiert werden, so dass sich die genauen Mutterschutzzeiten errechnen lassen. Von der Krankenkasse erhält die frischgebackene Mutter zudem für einen Zeitraum von acht Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld.

Schon vor der Geburt möglichst viel erledigen

Was sich hier so kompliziert anhört, ist eigentlich gar nicht so aufwändig, wenn man sich die Formulare schon in den Wochen vor der Geburt zurechtlegt und soweit wie möglich ausfüllt. Sie müssen dann nur noch vervollständigt und abgeschickt werden, wenn das Baby geboren ist.