In der Wohnung musizieren: Was in Sachen Ruhezeit zu beachten ist
Musizieren ist ein wunderbares Hobby. Übt man in seiner Wohnung, sollte man jedoch die Ruhezeiten beachten. Das Musizieren in der Wohnung ist praktisch und für musikalische Fortschritte undumgänglich, wenn man anderweitig keine Übungsmöglichkeit hat. Jedoch muss man auch an seine Nachbarn denken, denn je nach Musikinstrument kann es sich um ein sehr lautes Hobby handeln. Lesen Sie, was beim Musizieren in der Wohnung in Sachen Ruhezeit zu beachten ist.
Wer Musizieren als Hobby hat, muss auch häufiger in den eigenen vier Wänden üben. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Nachbarn nicht darüber erfreut sind und sich über die vermeintliche Ruhestörung beschweren. Daher ist es besser, sich an die Ruhezeiten zu halten.
Grundsätzlich muss jeder Wohnungsmieter oder Wohnungseigentümer gewisse Beeinträchtigungen in Kauf nehmen, was auch im Nachbarschaftsrecht ausdrücklich vorgesehen ist. Es gibt jedoch Grenzen.
Ein wichtiger Maßstab bei der Beurteilung ist die Ortsüblichkeit. Das bedeutet, dass das durchschnittliche Empfinden der Menschen entscheidend ist, und nicht das individuelle Empfinden einer einzelnen Person.
Was ist erlaubt?
Zuhause musizieren: Wer zuhause musiziert, sollte auf die Ruhezeiten zwischen 13 und 15 sowie zwischen 22 und 7 Uhr achten - in dieser Zeit darf nicht geübt werden.
In Wohnhausanlagen gelten normalerweise strenge Richtlinien bei der Beurteilung der Rücksichtnahme. Dennoch ist Musizieren in der Wohnung durchaus zulässig. In der Regel müssen die Nachbarn die musikalischen Übungen dulden, sofern nicht übermäßig lange gespielt wird.
Außerdem sind die mittäglichen und nächtlichen Ruhezeiten zu beachten. Diese gelten in der Regel von 13 bis 15 Uhr bei Tage sowie von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens.
Sonn- und Feiertags sollte man den Nachbarn ebenfalls Ruhe gönnen - an diesen Tagen ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Lässt dies die Art des Instruments nicht zu, muss man auf das Üben verzichten. Die genauen Einzelheiten werden in den meisten Fällen durch die jeweilige Hausordnung geregelt.
Normalerweise ist ein tägliches Üben von ein bis zwei Stunden pro Tag zu dulden. Das gilt auch dann, wenn der Lärmpegel höher ist, als sonst üblich. Allerdings lässt sich meist nur von Fall zu Fall beurteilen, ob eine Lärmeinwirkung zulässig ist oder nicht.
Wer Schlagzeug spielt, wird in einem Seniorenwohnhaus vermutlich mehr Probleme mit dem Nachbarn bekommen, als in einer Wohnanlage mit jüngeren Menschen. Zu Streits kommt es häufig mit Berufsmusikern, die auf das Proben angewiesen sind.
Was tun bei Ruhestörung?
Für den Fall, dass sich ein Nachbar wirklich einmal durch das Musizieren gestört fühlt weil das übliche Maß überschritten wurde, hat dieser die Möglichkeit, die Unterlassung zu verlangen. Geht er sogar vor Gericht, wird dort entschieden, ob der Lärm zu dulden ist oder er das Unterlassen der musikalischen Übungen zu Recht verlangt.
Damit ein Nachbar einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, müssen die Ruhestörungen allerdings regelmäßig vorkommen. Bei einmaligen Störungen kann dagegen kein Unterlassungsanspruch gestellt werden.
In Mietwohnungen hat der Mieter, der sich gestört fühlt, auch die Möglichkeit den Vermieter aufzufordern, die Ruhestörungen zu unterbinden. Dieser hat die Pflicht, für einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu sorgen.
Wer in seiner Wohnung musizieren möchte, ohne Probleme mit seinen Nachbarn zu bekommen, ist gut beraten, Rücksicht auf deren Bedürfnisse zu nehmen. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch. Mit etwas gutem Willen aller Beteiligten sollten Regelungen zu finden sein, die beiden Seiten gerecht werden.
Dämmschutz
Mit ein bisschen Aufwand ist es auch möglich, das Musikzimmer mit speziell dafür angefertigten Stoffen zu dämmen. So ein Dämmschutz wird mittlerweile von vielen Unternehmen angeboten.
Der Musikraum wird dabei akustisch abgeschirmt, sodass kein Lärm nach außen dringen kann. Dafür verwendet man beispielsweise Absorbtionsplatten aus Schaumstoff, die man vor die Wände baut. Auch für den Fußboden gibt es entsprechende Materialien.
Je dicker so eine Platte - oder auch Matte - ist, desto mehr Klang kann isoliert werden. Im eigenen Haus sollte man dabei auf eine Dicke von etwa vier Zentimeter achten; in einer Mietwohnung sind sieben bis 10 Zentimeter zu empfehlen - auch die Zimmerdecke sollte hier unbedingt isoliert werden.